Politik

Diese Strafe für Impf-Muffel schließt Ministerin aus

Bis zu 3.600 Euro werden Impfverweigerer zu bezahlen haben, falls sie sich auch nach Einführung der Impfpflicht nicht immunisieren lassen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Karoline Edtstadler schließt sich Wolfgang Mückstein an.
Karoline Edtstadler schließt sich Wolfgang Mückstein an.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Noch im Laufe der Woche soll der geplante Gesetzesentwurf zur Impfpflicht veröffentlicht werden, das bestätigte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Dienstagabend in der ORF-Sendung "Report". Eckpfeiler des Gesetzes sind bereits durchgesickert. So wird die Pflicht zur Impfung für Personen ab 14 Jahren gelten, jenem Alter mit dem man in Österreich strafmündig ist. Schwangere sind vom Gesetz ausgenommen, Impf-Verweigerer sollen mit maximal 3.600 Euro belangt werden. 

Keine Haft für Impf-Verweigerer

Edtstadler schloss in der Polit-Sendung aber eine Beugehaft aus. "Das ist ausgeschlossen, das bleibt ausgeschlossen", antwortete sie auf eine entsprechende Frage. Aber selbstverständlich sei es so, dass eine Verwaltungsübertretung in Österreich zu einer Strafe führe. 

Es sei ihr aber wichtig gewesen, dass selbst für den Fall, dass eine Strafe ins Haus flattert, diese nicht fällig wird, falls man tätige Reue zeigt, sprich sich impfen lässt. Diese Hintertür, um die Strafe zu umgehen sei ein wichtiger Punkt, um möglichst viele Menschen zur Impfung motivieren zu können, glaubt die Ministerin. 

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    v.l.n.r.: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger präsentierten die Details zum Impfpflicht-Gesetzesentwurf. (Wien, 9. Dezember 2021)
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      Karl Schöndorfer / picturedesk.com