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Knalleffekt – drastische Verschärfung auch für Geimpfte

Nicht nur harter Lockdown und FFP2-Maskenpflicht kommen, auch bei Corona-Impfungen gibt es drastische Änderungen. "Heute" kennt die Details.

Rene Findenig
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Neue Regeln kommen auch für den grünen Pass.
Neue Regeln kommen auch für den grünen Pass.
Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com

Um wieder die Kontrolle über die Corona-Situation zu erlangen, hat sich die Regierung am Freitag auf einschneidende Änderungen verständigt. Nicht nur ein Lockdown für ganz Österreich und eine FFP2-Maskenpflicht für alle Innenräume kommt, auch bei der Impfung werden die bisherigen Maßnahmen auf den Kopf gestellt. Darunter: Eine generelle Impfpflicht für alle Menschen in Österreich! Die wichtigsten Änderungen hat "Heute" für dich im Überblick:

1
Schneller und kürzer impfen

Der Bund startet für alle Bundesländer eine Impfoffensive. Dabei soll nicht nur umfassend über die Impfung und die Auffrischung informiert werden, auch das Impftempo soll drastisch beschleunigt werden. Die dritte Dosis für Vektorimpfstoffe wird ab dem vierten Monat des Zweitstichs empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen kann man sich ab dem vierten Monat ab dem Zweitstich mit der dritten Impfung piksen lassen.

2
Grüner Pass gilt weit kürzer

Eine Änderung der Gültigkeit gibt es beim Grünen Pass. Er wird spätestens ab dem 1. Februar 2022 nur noch für sieben Monate gültig sein. Bisher hatte man sich darauf verständigt, dass der Grüne Pass neun Monate lang ab der Vollimmunisierung gültig hätte sein sollen. Nun wurden für den Drittstrich zwei Monate abgezogen. Damit reagiert der Bund wohl auch auf den abfallenden Impfschutz nach der langen Zeit.

3
Generelle Impfpflicht geplant

Es kommt außerdem zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens inklusive eines Begutachtungsverfahrens zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Österreich. In Kraft treten soll diese generelle Impfpflicht für alle Personen im impfbaren Alter ebenfalls spätestens am 1. Februar 2022. Die Regierung verweist dabei auf die "Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung".

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