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Austro-Busfahrer zahlen 23.000 Euro Strafe in Kroatien

Die Polizei zog in Kroatien zwei Busse aus Österreich aus dem Verkehr. Die Kontrolle der Fahrzeuge wurde für die Chauffeure dabei so richtig teuer.

André Wilding
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Die Busse aus Österreich wurden in Kroatien gestoppt.
Die Busse aus Österreich wurden in Kroatien gestoppt.
Innenministerium

Die kroatische Polizei stoppte während einer Verkehrskontrolle am Donnerstag auf der Autobahn A3 in der Nähe der Mautstelle Ivanić-Grad bei Zagreb zwei Busse, die einem 43-jährigen Österreicher gehören und führte eine Überprüfung durch.

Nach Angaben von Index.hr. wurden die Fahrzeuge dabei vom Besitzer, einem 43-Jährigen aus Bosnien sowie einem 67-Jährigen aus Österreich gelenkt. Und die Polizeikontrolle verlief für die Busfahrer nicht gerade nach Wunsch. Im Gegenteil! Die Beamten stellten mehrere schwere Verstöße gegen Geräte zur Erfassung im Straßenverkehr und aus dem Straßenverkehrsgesetz, Ruhezeiten für fahrende Arbeitnehmer sowie gegen das Gesetz für Arbeitszeiten fest.

Alleine der 43-jährige Besitzer hat insgesamt zehn Straftaten nach dem Gesetz über Arbeitszeit, Urlaubspflicht für Fahrpersonal und Straßenaufzeichnungsgeräte begangen, die anderen zwei Männer drei und das Unternehmen selbst zwei Straftaten.

Buschauffeur durfte nicht weiter fahren

Konkret handelt es sich laut Index.hr dabei um die Beförderungen ohne Verwendung digitaler Karten, Überschreitung der maximalen täglichen Lenkzeit, unzureichende tägliche Pause oder tägliche und wöchentliche Ruhezeit, Überschreitung der zweiwöchigen Lenkzeit, Nichtvorhandensein der erforderlichen Genehmigungen für die regelmäßige Personenbeförderung im internationalen Verkehr und fehlende der Berufsqualifikationen für die Personenbeförderung.

Das kroatische Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur hat für die Vergehen eine Geldstrafe in Höhe von 172.400 HRK – rund 23.000 Euro – ausgesprochen. Neben der Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten wurden zudem auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen.

So wurde einem nicht berufsqualifizierten Fahrer die Durchführung des öffentlichen Personenverkehrs bis zum Erwerb der erforderlichen Berufsqualifikation untersagt.

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