Coronavirus

Streit um Impfpflicht – diese Berufe sind betroffen

Die Debatte um die Impfpflicht in der Regierung wird schärfer. So sieht die Lage für bestimmte Berufsgruppen aus.

Stefanie Riegler
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Corona-Impfung für Krankenhauspersonal
Corona-Impfung für Krankenhauspersonal
Ronald Zak / AP / picturedesk.com

Der Streit um die Impfpflicht wird nicht nur in Österreich, sondern in mehreren EU-Staaten geführt. In einigen Ländern ist die Immunisierung zumindest für das Personal im Gesundheitsbereich schon vorgeschrieben, wie etwa in Italien, Frankreich, Griechenland und Großbritannien. Italien überlegt nun auch eine Impfpflicht im Bildungsbereich.

Während in Deutschland bereits diskutiert wird, ob Nicht-Geimpfte noch ins Kino oder Restaurant dürfen, geht es in Österreich um bestimmte Berufsgruppen.

Vergleich mit Pocken

So sorgte etwa die Medizinerin Christiane Druml mit ihrem Vorschlag für Aufsehen, dass eine derartige Pflicht nicht nur im Bereich der Bildung, Gesundheit und Pflege gelten solle, sondern auch für alle körpernahen Berufe, wie etwa Friseure oder Masseure.

Als Argument führte die Vorsitzende der Bioethikkommission die "gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung des Einzelnen" an. Die Freiwilligkeit habe nämlich bei einer Erkrankung, "die unser Wirtschafts- und Sozialsystem weltweit in einen Krisenmodus gebracht" hat, ihre Grenzen. "Ohne Impfpflicht hätten wir die Pocken Ende der 1970er Jahre nie ausgerottet", betonte Druml.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wie auch Vizekanzler Werner Kogler halten eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal für sinnvoll. Mückstein forderte die Länder bereits dazu auf, eine entsprechende Pflicht in den Krankenanstalten umzusetzen.

Allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich schwierig

Was das Lehrpersonal betreffe, verwies der Gesundheitsminister darauf, dass Heinz Faßmann für den Bildungsbereich zuständig sei. Außerdem dränge sich für ihn in weiterer Folge die Frage auf, was etwa mit Polizistinnen und Polizisten oder Rettungsfahrerinnen und Rettungsfahrern sei: "Das ist eine sehr heikle Diskussion, die breit geführt werden muss."

Eine allgemeine Impfpflicht in Österreich einzuführen, sei schwierig, denn die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schütze das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre, sagt Rechtswissenschafter Walter Obwexer gegenüber dem "Kurier". Solange Tests als gleichwertige Alternative zur Verminderung des Infektionsgeschehens gelten, ist eine Impfpflicht daher nicht zulässig.

Anders sieht das allerdings für bestimmte Berufsgruppen aus. Hier wäre eine Gesetzesänderung viel weniger kompliziert. In Einrichtungen, die im ständigen Kontakt mit der Bevölkerung stehen, also etwa im Gesundheits- und Bildungsbereich, sei es verfassungsrechtlich möglich, auf eine erfolgte Impfung beim Berufseinstieg zu bestehen. Bestehende Dienstverträge zu ändern, sei jedoch schwierig.

Vertreter der anderen Berufsgruppen sind von Drumls Vorschlag weniger begeistert. "Dann müsste eine Impfpflicht für alle Menschen gelten, nicht nur für körpernahe Dienstleister", meinte etwa Georg Wilhelmer, stellvertretender Innungsmeister der Friseure, gegenüber dem "Standard".

"Eine Impfpflicht ist die Ultima Ratio. Solange Hoffnung besteht, dass man das Ziel auch mit gelinderen Mitteln erreicht, kann die Impfpflicht verfassungswidrig sein", sagt auch Jurist Gerhard Aigner.

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