Coronavirus

Kann Arbeitgeber betriebsinterne MNS-Pflicht verordnen?

Die Maskenpflicht wird in einigen Bereichen gelockert, vielerorts fällt sie sogar gänzlich. Doch kann der Arbeitgeber eine Maskenpflicht verordnen?

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Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Tragen von Masken bei der Arbeit anordnen. 
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Tragen von Masken bei der Arbeit anordnen. 
Science Photo Library / picturedesk.com

Wie im Vorfeld angekündigt, sind am 1. Juli weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Das Gesundheitsministerium legte jene in der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung fest, welche am Montag veröffentlicht wurde. 

 Die wohl größte Änderung betrifft die aktuell geltende Maskenpflicht. Jene wurde nun erheblich gelockert.

Dabei steht aber weiterhin, wie auch bisher, die sogenannte 3G-Regel im Fokus. Nur durch den Nachweis einer Testung, Genesung oder Impfung ist es möglich, die derzeit geltenden Regelungen weiter zurückzuschrauben, die Sicherheit der Menschen aber dennoch bestmöglich garantieren zu können.

Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Verordnung feiert der einfache Mund- und Nasenschutz in vielen Bereichen wieder sein Comeback. Doch vielerorts ist die Maske nun gänzlich weggefallen. Konkret heißt es: Dort, wo 3G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich (Gastronomie, körpernahe Dienstleister, etc.). Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen. (Mehr dazu hier >>)

Hier gilt nun MNS

Die Tragepflicht eines MNS gilt seit dem 1. Juli wieder in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen, bei Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr, an Arbeitsorten bei Kundenkontakt und bei Parteienverkehr.

Aber: Überall dort, wo ein 3G-Nachweis vorgesehen ist und erbracht wird, entfällt die Maskenpflicht auch für Mitarbeiter. Im Rahmen der Berufsgruppentestungen werden außerdem keine Point-of-Sale Tests mehr gültig sein, heißt es laut Verordnung weiter.

➤ Doch kann der Arbeitgeber die Regeln strenger als der Gesetzgeber handhaben und Mitarbeitern das Tragen von Masken verordnen?

Arbeitgeber kann Maskenpflicht verordnen

Diese Frage beantwortete auf "Heute"-Anfrage der AK-Jurist Philipp Brokes. In einem Statement erläuterte er, dass dies in bestimmten Fällen durchaus möglich sei und zwar "vor allem dort, wo die (ohnehin sehr abgespeckten) Regeln nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen im Griff zu halten."

Ebenso stellte er klar, dass es hier aber eine klare Absprache braucht: "Allerdings sieht die Verordnung ausdrücklich vor, dass es für strengere Regeln zum Tragen der Maske im Betrieb ein Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern braucht."

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber also das Recht, eine Maskenpflicht betriebsintern zu verhängen – vorausgesetzt, es kam zu einer entsprechenden Absprache zwischen Arbeitgeber und -nehmer.

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