Österreich
Notdienst nahm Uniprofessorin aus, reparierte mit Tape
Ein 24-Stunden-Notdienst soll Anrufern mit billigem Pfusch teuer zu stehen gekommen sein. Drei Handwerker mussten deshalb in Wien vor Gericht.
Überteuerte Handwerker mit billigen Ausreden: Drei Männer stehen am Dienstag in Wien wegen Betrugs und dem Verdacht der kriminellen Vereinigung vor Gericht: Mit vorgetäuschten Fachkenntnissen sollen ein Russe, ein Österreicher und ein Türke als 24-Stunden-Notdienst-Firma in fast hundert Wiener Haushalten miserabel repariert und dafür horrende Rechnungen kassiert haben.
"Soforthilfe" um 10.000 Euro
Zwischen 2016 und 2017 verrichteten die Männer innerhalb kurzer Zeit ihr halbseidenes "Handwerk" in Häusern und Wohnungen. Besonders dreist: Für Soforthilfe wegen eines Wasserrohrbruchs wurden feucht-fröhliche 10.000 Euro für ein paar Handgriffe verrechnet. Laut Anklage wurden in knapp zwei Dutzend Fällen die Arbeiten nicht fachgerecht oder nicht vollständig erledigt bzw. den betroffenen Haushalten die Deckung der Kosten durch die Haushaltsversicherung vorgegaukelt. So wurde bei einem Wasserrohrgebrechen das Leck laut Anklage einfach mit einem schwarzem Klebeband überklebt. In einem anderen Fall wurden fast wertlose Zylinder als Hochsicherheitsschlösser teuer an die Türe und an den Mann gebracht.
Uniprofessorin an Weihnachten ausgenommen
Zu den Opfern zählte auch eine Wiener Universitätsprofessorin, der am Heiligen Abend für eine Reparatur 4.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Sie erhielt später sogar noch eine Nachforderung in Höhe von 800 Euro, die sie auf ein anderes Konto überweisen sollte. "Menschen in einer Notsituation wurden bewusst übers Ohr gehauen. Und das zu ungewöhnlichen Zeiten wie an Wochenenden, in der Nacht und am Heiligen Abend", meinte der Staatsanwalt. Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Hauptangeklagte (39) gestand umfassend, kam mit einem Jahr bedingter Haft davon. Zwei mitangeklagte Installateure, die von Philipp Wolm verteidigt wurden, bekamen jeweils Freisprüche. Alle Urteile sind rechtskräftig.