Coronavirus
Gezerre um Masken-Aus in Supermärkten
Das Ende der Maskenpflicht naht, die entsprechende Verordnung des Sozialministeriums lässt auf sich warten. "Heute" hat erste Details.
Schon ab Donnerstag, dem 1. Juli, soll die Maskenpflicht in Österreich in weiten Teilen fallen. Indoor sollen die Masken überall dort nicht mehr vorgeschrieben werden, wo die sogenannte 3-G-Regel gilt. Das gilt etwa in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben – darunter auch Fitness-Studios –, Sportstätten und bei Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden.
In Öffentlichen Verkehrsmitteln und Museen, wo es keine 3-G-Eintrittsbarriere gilt, wird die FFP2-Maske zum normalen Mund-Nasen-Schutz heruntergestuft. Ebenso ist dieser trotz 3-G beim Besuch von körpernahen Dienstleistungen wie etwa Friseuren weiter Pflicht.
„3G statt Maske?“
Diskutiert wurde auch die Möglichkeit, etwa im Handel die Supermarkt-Mitarbeiter von der Maskenpflicht zu befreien - gemäß der 3-G-Regel. Das ist nun offenbar vom Tisch - die Masken-Lockerung soll nur dort kommen, wo auch Kunden 3G einhalten müssen. Hintergrund der Entscheidung dürfte die Angst vor der Ausbreitung der aggressiven Delta-Mutation sein. Insbesondere das Gesundheitsministerium von Wolfgang Mückstein pochte darauf.
Weitere Erleichterungen sind dann für den 22. Juli in Aussicht genommen, wobei es dazu neuerlich eine Verordnung braucht. Abhängig sein werden diese Schritte dann sowohl vom Infektionsgeschehen als auch vom Impffortschritt, betonte man im Gesundheitsministerium. Angekündigt waren seitens der Bundesregierung für dieses Datum etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht: Bleibt die Lage stabil, muss der Mund-Nasen-Schutz dann nur noch in Öffis und Geschäften für den täglichen Bedarf angelegt werden.