Coronavirus
Das war's – heute fallen diese Corona-Regeln
Nur noch wenige Stunden sind es bis zu den nächsten Corona-Lockerung. Welche Regeln ab Mitternacht nicht mehr gelten und welche sich ändern.
Nur 366 Corona-Neuinfektionen in ganz Österreich wurden am Mittwoch in Österreich registriert. Auch die 7-Tages-Inzidenz sinkt immer weiter und hielt zuletzt bei 27,2 Fällen pro 100.000 Einwohner. Die Entspannung der Lage macht auch weitere Lockerungen möglich.
Bereits bei einem ZiB2-Paukenschlag durch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein Ende Mai angekündigt, werden ab Mitternacht (00.01 Uhr, 10. Juni 2021) die neuen Corona-Regeln in Kraft treten. Viele Maßnahmen werden entschärft, bleiben in abgeschwächter Form aber weiter bestehen:
„Die wichtigsten Änderungen“
Der Mindestabstand wird in allen Bereichen von zwei auf einen Meter reduziert.
Die Maskenpflicht outdoor entfällt für generell, außer für Angestellte und Betreiber von Gastgewerben mit unmittelbarem Kundenkontakt.
An Zusammenkünften (private Treffen) dürfen bis nun acht Erwachsene mitsamt aufsichtspflichtiger Kinder teilnehmen. Diese Zahl gilt für Innenräume, an der frischen Luft sind nun maximal 16 Erwachsene erlaubt.
Anzeigepflichtig werden im gleichen Zug erst Treffen ab 17 Personen.
Bei Gruppen bis 8 Personen entfallen bei privaten Treffen sowohl Abstands- als auch Maskenpflicht komplett – auch innen!
Das 20-Quadratmeter-Limit der Kundenzahl in den Bereichen Sport, Handel und Museen wird auf 10 Quadratmeter gesenkt.
„Spezialregeln in diesen Bereichen“
Zusätzlich gibt es in vielen Teilbereichen noch weitere Änderungen: In der Gastronomie wird etwa die Sperrstunde von 22 auf 24 Uhr zurückverlegt. Die erlaubte Anzahl an erwachsenen Gästen pro Tisch werden analog zu jener bei privaten Trefen verdoppelt.
Im Bereich Kultur und Veranstaltungen bleibt die Besucher-Obergrenze indoor bei 1.500 und outdoor bei 3.000 Sitzplätzen. Die maximale Auslastung der Etablissements wird aber von 50 auf 75 Prozent angehoben. Hobby-Proben werden mit einem 3-G-Nachweis möglich.
Passend dazu wird auch die Auslastung bei Seil- und Zahnradbahnen auf maximal 75 Prozent angehoben. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe gilt kein Besucherlimit mehr, 3-G-Nachweis ist aber erforderlich.
Grundregel der Öffnungen bleiben aber die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen. Dreh- und Angelpunkt ist für die Regierung hierbei der "Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" – also durch die 3-G-Regel – eines jeden Bürgers.