Coronavirus

Neue Verordnung zeigt erste Lockerungen schon heute

Österreich sperrt weiter auf. Die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums bringt schon mit Donnerstag weitere Lockerungen mit sich. 

Michael Rauhofer-Redl
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Für Wochenmärkte gibt es ab sofort neue Regeln.
Für Wochenmärkte gibt es ab sofort neue Regeln.
Gerhard Wild / picturedesk.com

Die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung ermöglicht weitere Lockerungen im Bereich der Gelegenheitsmärkte ab 3. Juni und weitere Lockerungen ab 10. Juni. Dazu gehört etwa die Ausweitung der Sperrstunde auf 24 Uhr, die Anhebung der Auslastung für Kultureinrichtungen auf 75 Prozent und die Aufhebung der Masken und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu acht Menschen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte am Donnerstag in einer Aussendung: "Die steigende Impfbereitschaft und die gute epidemiologische Lage machen diese weiteren Lockerungen möglich und ich appelliere an alle, die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen weiter einzuhalten, sich jedenfalls impfen zu lassen und auch den Impftermin für die zweite Dosis auf jeden Fall wahrzunehmen"

Lockerungen schon ab Fronleichnam in Kraft

Schon ab dem heutigen Feiertag treten Lockerungen für Gelegenheitsmärkte in Kraft. Wie es in der Aussendung heißt, gibt es für diese "Verkaufs-Gelegenheitsmärkte", auf denen lediglich Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden spezielle Regeln. Auf diesen Märkten ist ab heute kein 3-G-Nachweis mehr erforderlich. Außerdem ist auch eine Kontaktdatenerhebung nicht mehr zwingend vorgeschrieben. 

Sperrstunde, Abstand, Zusammenkünfte – Die neuen Regeln im Detail 

Weitere Lockerungen treten dann heute in einer Woche, am Donnerstag, 10. Juni 2021 in Kraft. Alle neuen (gelockerten) Regeln im Detail:

1
Allgemeine Regeln

► Mindestabstand wird von zwei auf einen Meter gesenkt
► Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt (dies gilt für Sport, Handel und Museen)
► Die Maskenpflicht outdoor entfällt
► In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden

2
Gastronomie

► Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet
► Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt
► Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien

3
Kultur

► Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent

4
Schule

Für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, betreute Ferienlager gilt ab 10.06.:
►Anhebung der max. Teilnehmerzahl auf 50

5
Private Zusammenkünfte


► Indoor: bis acht Personen + Kinder zulässig
► Outdoor: bis 16 Personen + Kinder zulässig
► eine Abstands- und Maskenpflicht bei bis zu acht Personen
► Erhöhung der Anzeigepflicht. Diese gilt ab 17 Personen
► Anhebung der Auslastung bei Seil- und Zahnradbahnen auf maximal 75 Prozent
► Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich

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