Coronavirus
Ab 4. Juni! So kommst du zu deinem "Grünen Pass"
In einer Sondersitzung hat der Nationalrat am Mittwoch die gesetzliche Grundlage für den "Grünen Pass" beschlossen. Doch wie funktioniert dieser?
Der "Grüne Pass" wird ab 4. Juni entweder als PDF-Dokument oder via QR-Code umgesetzt. Das hat der Nationalrat am Mittwoch offiziell beschlossen. Zur Anwendung kommt der "Grüne Pass" überall dort, wo ein Nachweis der 3G-Regeln notwendig ist – also etwa in der Gastronomie oder im Tourismus.
Ein QR-Code am Smartphone ist aber nicht zwingend notwendig, alternativ wird es auch ein PDF geben, das ausgedruckt werden kann. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass auch sonstige schriftliche Nachweise bei einem Besuch eines Restaurants weiter anerkannt werden.
Das musst du zum "Grünen Pass" wissen
Nun stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie überhaupt zu diesem "Grünen Pass" kommen und was man dafür alles braucht. "Heute" hat sich schlau gemacht und fasst die wichtigsten Punkte und offenen Fragen zusammen.
Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses. Jedes dieser Zertifikate wird mit einem individuellem QR-Code versehen sein, der die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet und somit eine Eintrittskarte für das Gasthaus, das Kino oder ein Fitnessstudio sein wird.
Diese Zertifikate können einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden. Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, welche daher zeitgerecht beantragt werden sollten.
Apotheken bieten nun ebenfalls die Möglichkeit für einen Ausdruck des e-Impfpasses als Nachweis einer Immunisierung.
Ein Ausdruck des Eintrags der erfolgten Corona-Schutzimpfung im elektronischen Impfpass kann über ein Login auf der Seite Gesundheit.gv.at unter dem Button "Login ELGA" erfolgen. Für den Einstieg in das ELGA Portal ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich. Der Ausdruck des Impfnachweises im elektronischen Impfpass kann auch im pdf-Format erstellt werden und dann bequem z.B. am Handy abgespeichert und mitgeführt werden.
Die Bürgerkarte/Handy-Signatur kann auch ganz bequem von zuhause aus über FinanzOnline aktiviert werden.
Nein. Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder den Impfpass aus Papier zu verwenden. Für prüfende Stellen etwa in Hotels oder Kulturinstitutionen ist der Scan eines QR-Codes allerdings einfacher und schneller möglich als die Kontrolle eines ausgefüllten Dokuments.
Ja, die Corona-Schutzimpfung wird über den elektronischen Impfpass erfasst. Die Impfung muss also nicht selbst im Pass eingetragen werden.
Alle gespeicherten Zertifikate können entweder digital oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Darüber hinaus bleiben auch die bisher üblichen Dokumente gültig.
Der Prüfer (im Restaurant, Kino, Fitnessstudio) scannt den QR-Code mit der Handykamera und sieht mittels einer Prüf-App, ob ein gültiger Immunitätsnachweis vorhanden ist oder nicht. Dieser Check ist auch im privaten Bereich möglich.
Ja. Um EU-weit die Überprüfbarkeit der entsprechenden Zertifikate sicherzustellen, werden die dafür notwendigen technischen Schnittstellen zwischen den Systemen der Mitgliedsstaaten geschaffen. Die Zertifikate sind damit europaweit lesbar. An jeder Grenze kann man dann mit dem QR-Code nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist.
Mehr Informationen zum "Grünen Pass" findest du auf der Seite des Gesundheitsministeriums >>>