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Für diese Autos zahlen Österreicher bald weniger Maut

Der Verkehrsausschuss hat am Dienstag Mauterleichterungen für emissionsfreie Fahrzeuge beschlossen. Das müssen Autofahrer jetzt wissen!

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Maut-Station auf der A9
Maut-Station auf der A9
Johanna Schlosser / picturedesk.com (Symbolbild)

Das Thema Maut bildete einen weiteren Schwerpunkt im heutigen Verkehrsausschuss. So sollen nun mit einer Änderung des Tarifsystems im Bundesstraßen-Mautgesetz, die vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde, emissionsfreie Fahrzeuge deutlich begünstig und ein Schritt in Richtung einer Ökologisierung der fahrleistungsabhängigen Maut gesetzt werden. Verkehrsministerin Leonore Gewessler erklärte, weitere Schritte der Ökologisierung des Mautsystems könnten nach Abschluss der Verhandlungen über die Wegekostenrichtlinie der EU gesetzt werden.

Die Auswirkungen der Mautbefreiungen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind evaluiert worden. Nach dem nun vorliegenden Gutachten haben sie ihren Zweck, Mautflucht einzuschränken und die betroffenen Regionen zu entlasten, nicht eindeutig erfüllt. Die Daten des Berichts seien aufgrund der Corona-Pandemie aber nur beschränkt aussagekräftig, stellte die Verkehrsministerin fest. Die Befreiungen würden daher vorerst aufrecht bleiben. Die Kenntnisnahme des Berichts erfolgte mit Mehrheit, nachdem die SPÖ-Abgeordneten nicht zugestimmt hatten. Die SPÖ wollte den Bericht im Plenum des Nationalrats noch weiter diskutieren, konnten sich mit diesem Wunsch aber nicht durchsetzen.

Änderung des Tarifsystems

Mit einer Änderung des Tarifsystems im Bundesstraßen-Mautgesetz soll ein Schritt in Richtung Ökologisierung der fahrleistungsabhängigen Maut gesetzt werden. Emissionsfreie Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, sollen bei der so genannten "fahrleistungsabhängigen Anlastung der Infrastrukturkosten für die Benützung von Bundesstraßen" begünstigt werden. Der Tarif für diese Fahrzeuge könnte damit nicht mehr nur bis zu 50 Prozent, sondern künftig bis zu 75 Prozent unter dem höchsten Tarif liegen, wobei hier Bezug genommen wird auf Fahrzeuge, die einer der EURO-Emissionsklassen zugeordnet sind.

Vorerst seien die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme gering, hielt die Verkehrsministerin fest. Der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge an der Fahrleistung liege derzeit unter einem Prozent. Hier gehe es um einen ersten Schritt für bessere Rahmenbedingungen für E-Mobilität. Die Abgeordneten aller Fraktionen teilten diese Sicht, die Zustimmung zur Novelle fiel daher einstimmig aus.

Derzeit besteht Vignettenbefreiung für einige grenznahe Autobahnabschnitte bei Kufstein, Bregenz und Salzburg. Sie sollen Ausweichverkehr verhindern und damit eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs sowie Lärmbelastung und Luftverschmutzung verhindern. Im Auftrag des Nationalrats hat das Verkehrsministerium bei der ASFINAG eine Evaluierung der Maßnahme in Auftrag gegeben, die im Laufe des Jahres 2020 durchgeführt wurde. Der Bericht des Verkehrsministeriums wurde heute im Verkehrsausschuss diskutiert und mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Die Verkehrsministerin führte aus, dass das Gutachten der ASFINAG zu dem Schluss gelangte, dass der Zweck der Vignettenbefreiung nicht erreicht werden konnte. Diese Einschätzung stützt sich insbesondere darauf, dass trotz Verkehrsrückgängen und Verlagerungspotenzialen keine relevante Vermeidung von Umweltauswirkungen zu erwarten sei. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber als zusätzliches Kriterium für die Einführung der Vignettenbefreiung vorgesehen.

"Büchse der Pandora"

Die Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg konnten zu der Evaluierung Stellungnahmen abgeben. Sie können die Schlussfolgerung wegen der erhobenen Verkehrsrückhänge nicht nachvollziehen. Für sie liegt nahe, dass die festgestellten Verlagerungspotenziale eine Beibehaltung der Vignettenausnahmen rechtfertigen. Sie weisen jedoch auch auf die mangelnde Aussagekraft der Daten hin.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler hielt fest, dass die Ergebnisse aufgrund der durch die Pandemie eingeschränkten Mobilität nur beschränkte Aussagekraft hätten und keine fundierte Grundlage für eine etwaige Aufhebung der Mautbefreiungen bieten würden. Daher sei das Ressort zu der Auffassung gekommen, die Befreiungen bis auf Weiteres unverändert beizubehalten. Vorerst sei keine weitere Evaluierung vorgesehen. Gewessler stimmte Abgeordnetem Margreiter zu, dass man in der Mautfrage nicht "die Büchse der Pandora" öffnen und das Mautsystem nicht aushöhlen solle.

Das Verkehrsressort gehe daher sehr sorgfältig mit seiner Möglichkeit um, per Verordnung einzelne Streckenabschnitte von der Maut auszunehmen. Das Gesetz sehe dabei eine Einzelfallprüfung vor, ihr Ressort habe dafür einen Leitfaden erarbeitet. Daher sei es auch nicht denkbar, Grenzabschnitte pauschal von der Maut zu befreien. Anträge auf weitere Mautbefreiungen liegen dem Ressort nicht vor, informierte die Verkehrsministerin den Ausschuss.

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