Politik
Was beim Kahlschlag der Kassen übrig bleiben wird
Die Reform der Sozialversicherungen steht bevor, und es soll kein Stein auf dem anderen bleiben. Von 21 sollen fünf Sozialversicherungsträger bleiben.
Der Gesetzesentwurf, der der "APA" vorliegt, zeigt massive Änderungen im Kassenbereich. Der Hauptverband soll aufgelöst werden, Chef Alexander Biach steht vor dem Aus und von den 21 Sozialversicherungsträgern wird auf fünf reduziert. Die bleibenden fünf Obleute sollen den Vorsitz im umgebauten Dachverband führen – ab 1. Jänner 2020 abwechselnd.
Bleiben sollen demnach nur die Österreichische Gesundheitskasse, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die Pensionsversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.
Fix ist, dass Harald Mahrer den Posten als Obmann der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) abgeben wird. Die SVA soll mit der Kasse der Bauern zur Sozialversicherung der Selbstständigen fusionieren, die Gebietskrankenkassen zur Gesundheitskasse. Ebenfalls weg: Hauptverbandsgeneraldirektor Josef Probst, er geht laut "Kurier" in Pension.
"Bittsteller gegenüber der Regierung"
Während ÖVP und FPÖ die Reform "auf Schiene" sehen, kommt heftige Kritik von den Kassen und der Opposition. Auch daran, dass die Regierung versierte Experten in den Kassen absäge und sich durch neue Besetzungen politische Macht mit genehmen Persönlichkeiten sicher wolle. "Es sollen die Arbeitnehmer - die Versicherten und ihre Vertreter - massiv geschwächt und zu Bittstellern gegenüber Wien und der Bundesregierung degradiert werden", so Tirols Arbeiterkammer-Präsident Erwin Zangerl.
Noch am Freitag will die Regierung die Pläne konkretisieren. (red)