Politik

"Spitzel"-Gesetz wird Fall für Verfassungsgericht

Vor etwas über einem Jahr hat die türkis-blaue Koalition das "Sicherheitspaket" beschlossen. SPÖ und Neos wollen dagegen vorgehen.

Heute Redaktion
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Der "Bundestrojaner", gegen den sich die FPÖ vor ihrer Regierungsbeteiligung ausgesprochen hatte, wurde auf Beschluss der türkis-blauen Koalition doch durchgesetzt. Die Software ist Teil eines "Sicherheitspakets", das die Bundesregierung im Vorjahr beschlossen hatte.

SPÖ und Neos wollen das umstrittene Gesetz zur Prüfung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) schicken. Dafür haben beide Parteien Drittelanträge ausgearbeitet – jeweils wird ein Drittel der Stimmen benötigt.

Die Neos wollen ihren im Nationalrat einbringen und hoffen dafür auf die Zustimmung der SPÖ. Die Roten werden ihr Anliegen hingegen im Bundesrat vorlegen, wo sie sie 21 von 61 Sitzen halten und somit auf ein Drittel kommen.

Die Partei wird eine Anfechtung vor dem Verfassungsgericht einbringen, wie SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPÖ-Bundesräte Elisabeth Grimling am Freitag in einer Pressekonferenz mit den Rechtsanwälten Ewald Scheucher und Alexander Czadilek ankündigten.

Jarolim bezeichnete die Einführung des Bundestrojaner als „tiefen Eingriff in die persönlichen Rechte der Österreicherinnen und Österreicher, da nicht nur die Handys, Laptops und PCs der Betroffenen überwacht werden können, sondern auch deren Bekannte und Familien.

Sicherheitsenquete

Zusätzlich zur Verfassungsklage kündigte Jarolim eine Sicherheitsenquete der SPÖ an, "um zu überprüfen, welche Möglichkeiten der Staat bereits heute zur Überwachung von Kriminellen hat und wie diese besser genutzt werden können." Zur Mitwirkung lädt er dazu alle PolitikerInnen der Regierungs- und Oppositionsfraktionen sowie Expertinnen und Experten ein.

Ewald Scheucher erläuterte, dass die vorliegende Verfassungsklage gegen das Sicherheitspaket nur den "Bundestrojaner" betreffe, "andere Bereiche wie Video- und Kennzeichenüberwachung kommen noch."

Das steckt im Gesetz

Das von Kritikern als "Überwachsungspaket" bezeichnete Gesetz ermöglichte das Verbot anonymer Wertkartenhandys und erlaubte der Polizei den den Zugriff auf Überwachungskameras im öffentlichen Raum.

Dazu eine "Vorratsdatenspeicherung light" und der "Bundestrojaner", mit dem verschlüsselte Nachrichten, etwa bei Skype und WhatsApp, in Verdachtsfällen überwacht werden könnten. Derzeit sucht man nach einer geeigneten Software.

"Spitzelsystem"

Vor dem Regierungswechsel waren die ÖVP und ihr Innenminister Wolfgang Sobotka mit den Plänen für einen Bundestrojaner abgeblitzt, als sich Bevölkerung und die anderen Parlamentsparteien dagegen auflehnten.

"Mit diesem Gesetz würde jedoch die Tür zu einem Spitzelsystem aufgestoßen und das kann und wird niemals in unserem Interesse sein", hatte der aktuelle Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) selbst in einer Aussendung am 26. Juli 2017 verlautbart.

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