Politik
Rechtskräftige Urteile für Rumpold und Hochegger
Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold wurde am Dienstag in der Causa um Zahlungen an die Telekom Austria im Wiener Straflandesgericht zu elf Monaten unbedingt (und 22 Monaten bedingt) verurteilt. Ex-Lobbyist Peter Hochegger bekam zwei Jahre teilbedingt (acht Monate bedingt) - sein Verteidiger wird die Strafe nicht bekämpfen.
Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer bekam zwei Jahre teilbedingt (acht Monate bedingt) - sein Verteidiger wird die Strafe nicht bekämpfen.
Kurz, bevor am Vormittag in Handschellen dem Gericht vorgeführt wurde, wurde Rumpold wegen vorgetäuschter, nicht erbrachter Leistungen verurteilt. Rumpold war wegen Scheinrechnungen bereits rechtskräftig verurteilt.
Er sprach angesichts des milderen Urteils im Ausmaß von elf Monaten unbedingt und 22 Monaten bedingt - im November 2015 lautete das Urteil drei Jahre - von einer deutlichen Straferleichterung. "Das Urteil ist angemessen", sagte der einstige FPÖ-Bundesgeschäftsführer, "ich trage die Konsequenzen". Und Rumpold weiter: "Mit meinem Unrechtsbewusstsein von heute hätte ich die Tat damals nicht begangen."
Peter Hocheggers Verteidiger Karl Schön wird gegen das Urteil ebenfalls nicht bekämpfen: "Die acht Monate, die er verbüßen muss, werden nicht weniger. Er wird sie absitzen. Er wird jetzt in den Strafvollzug überstellt und wird dort die Fußfessel beantragen."
Hochegger und Rumpold hatten über BZÖ- bzw. FPÖ-nahe Werbeagenturen illegale Parteienfinanzierung (960.000 bzw. 600.000 Euro) mittels Scheinrechnungen verschleiert. Senatspräsident Kurt Kirchbacher erklärte voriges Jahr, selbst wenn die Telekom die Parteien geschmiert hätte, um mehr Aufträge zu bekommen, wäre das keine Rechtfertigung. Den Geldflüssen lag keine unmittelbare Leistung zu Grunde, es ist ein Schaden eingetreten, das ist das Verbrechen der Untreue. Trotz festgestellter Untreue zulasten der Telekom mussten die Parteien keine Wiedergutmachung leisten.