Politik
Wirbel um "Fast-Lane" für Sonderklassepatienten
Die Regierung möchte Sonderklassegebühren für Ambulanzleistungen einheben, die bisher stationär durchgeführt wurden. Dafür hagelt es Kritik.
Kleine Gesetzesänderung im Gesundheitsausschuss, große Wirkung: Künftig können Länder in Spitalsambulanzen eine Sonderklasse einrichten. "Business-Class für Sonderklassepatienten", schäumt die SPÖ. Eine "Mehrklassenmedizin in Notaufnahmen" verärgert die Neos. Auch JETZT lehnt die "Business-Lounge in Ambulanzen" strikt ab und hofft, dass es sich dabei um "ein Versehen und nicht um Absicht handelt".
Was für Aufregung sorgt: Eigentlich wurde von der ÖVP und FPÖ eine Änderung des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG-Novelle) beschlossen. Das sieht strengere Aufzeichnungspflichten über Infektionen mit Krankenhauskeimen und über – von psychiatrischen Krankenanstalten verfügte – freiheitsbeschränkende Maßnahmen vor.
Entzündet hatte sich die Debatte um die "Sonderklassegebühren" dann aber an einem bestimmten Passus in den zusätzlichen Erläuterungen (Anm.: siehe Infobox), in dem den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, eben jene Sonderklassegebühren für ambulanten Leistungen einzuheben, die bisher stationär erbracht wurden.
Umsetzung obliegt den Ländern
Zur Kritik der Opposition meinte die zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erklärend, dass zunehmend stationäre Eingriffe auf ambulante Weise durchgeführt würden. Durch die vorliegende Regelung solle verhindert werden, dass den Krankenhäusern Geld verloren geht. Die Sonderklasse könnte etwa hinsichtlich des Wartebereichs oder der freien Arztwahl bestehen. Hartinger-Klein stellte zudem klar, dass in dieser Frage den Ländern die Ausführungsgesetzgebung obliege.
Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und JETZT verabschiedete der Ausschuss am Dienstag auch eine Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz. Damit soll vor allem der Zugang zur Errichtung von Patientenverfügungen erleichtert und eine zentrale Abfragemöglichkeit etabliert werden. Beschlossen wurde im Ausschuss auch das neue (und abgeänderte) Ärztegesetz, das vorab heftig diskutiert wurde.
Wörtlich heißt es in dem Erläuterungstext zu Z 29 (§ 27b Abs. 3):
"Mit 1. Jänner 2019 ist das spitalsambulante Abrechnungsmodell als Teil der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung verbindlich anzuwenden. Daher ist § 27b Abs. 3 entsprechend anzupassen.
Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodels haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr auf Grund des spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen."
Nächstes heikles Thema: Pflegesystem
Im Ministerrat bespricht Türkis-Blau am Mittwoch dann den Plan zum künftigen Pflegesystem. Ein Beschluss soll erst Ende 2019 fallen. Denn es soll noch erhoben werden, wie der steigende Pflegebedarf (bis 2050 sind 1,192 Mio. Österreicher über 80 Jahre) finanziert wird. Angedacht ist eine Pflegeversicherung.
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(red)