Politik
Kärnten darf Haider-Witwe vor Gericht stellen
Der Oberste Gerichtshof lässt die Klage der früheren Kärntner Landesholding gegen die Erbinnen des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider in der "Causa Birnbacher" zu.
Der Oberste Gerichtshof lässt die Klage der früheren Kärntner Landesholding gegen die Erbinnen des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider in der "Causa Birnbacher" zu.
Wie die "Presse" berichtet, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zugelassen, dass Claudia Haider und ihre beiden Töchter von der Landesholding (heißt heute "Sondervermögen-Kärnten-Fonds) vor Gericht gestellt werden können.
Es gilt zu beweisen, ob die weit überhöhte Bezahlung für ein Gutachten im Kärntner Hypo-Skandal im Hintergrund der Partei zufloss. Der Preis war definitiv überhöht, soviel hat schon Birnbacher selbst vor Gericht zugegeben und wurde verurteilt.
Laut OGH könnte Jörg Haider persönlich dafür verantwortlich sein, dass ein zu höher Betrag bezahlt wurde. Als Rechtsnachfolger können nun Haiders Erbinnen verklagt werden. Schon im Jahr 2015 hatte die Landesholding versucht zu klagen, damals ging es um 600.000 Euro. Das Landesgericht Klagenfurt wies die Klage zurück.
Das Oberlandesgericht Graz widersprach dem Ersturteil, was der OGH nun bestätigte. Das Land Kärnten sei nicht in hoheitlicher Funktion tätig gewesen, sondern habe nur Eigentümerinteressen verfolgt. Bei Haider selbst gab es genausowenig einen "ausreichenden Konnex mit hoheitlichen Befugnissen".
(red)