Politik
Endgültig: Türke verliert österreichischen Pass
Ein Urteil mit besonderer Brisanz: Erstmals entschied ein Gericht in letzter Instanz, dass ein Doppel-Staatsbürger seinen österreichischen Pass verliert.
Der Verwaltungsgerichtshof war die letzte Instanz, die sich mit der Sache beschäftigt. Ein Mann mit türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürgerschaft verliert endgültig seinen Austro-Pass und seine österreichische Staatsbürgerschaft.
Brisantes Urteil
Der Am Montag veröffentlichen Entscheid ist brisant, weil die Richter damit die Glaubwürdigkeit der vorgelegten Namenslisten (wo türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger vermerkt sind) anerkennen.
Bei den 29.602 Datensätzen soll es sich um eine türkische Wählerevidenz handeln, andere Gerichte können sich nun auf die Einschätzung des Höchstgerichts (nur eine türkische Behörde könne eine solche liste anfertigen) berufen.
Nicht mitgeholfen
Zurück zum Betroffenen: Der Mann hatte einen Bescheid der Salzburger Landesregierung beeinsprucht, der dann vom Salzburger Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Auch dagegen legte er Berufung ein - bis er beim Verwaltungsgerichtshof landete.
Dort war ausschlaggebend, dass der Mann trotz wiederholter Aufforderung der Behörde und des Landesverwaltungsgerichts einige Unterlagen nicht vorlegte - wie etwa einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister. Warum er das verabsäumte, konnte er dem Gericht ebenfalls nicht glaubhaft begründen.
Diese fehlende Mitwirkung vermittelte schon den Richterin beim Landesverwaltungsgericht, dass der Mann die türkische Staatsbürgerschaft wiedererworben habe.
Muss er das Land verlassen?
Das ist noch nicht entschieden. Obwohl ihm die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, hat der Mann die Möglichkeit, sie neu zu beantragen. (red)