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BVT-Razzia laut OLG Wien nicht rechtmäßig

Die Hausdurchsuchung beim BVT war nicht rechtmäßig. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden.

Heute Redaktion
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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und BVT-Chef Peter Gridling bei einer Pressekonferenz
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und BVT-Chef Peter Gridling bei einer Pressekonferenz
Bild: picturedesk.com/APA

Die Hausdurchsuchungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), die das Innenministerium von Herbert Kickl (FPÖ) im Auftrag des Justizministeriums Ende Februar durchführte, waren nicht rechtmäßig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Dienstag entschieden, berichtet die "Presse".

Mehrere Personen hatten Beschwerde eingelegt - sowohl gegen die Vorgehensweise als auch gegen den Umfang der beschlagnahmten Gegenstände eingereicht. Laut mehreren berichten wurden auch irrelevante, dafür aber sensible Geheimdienstdaten sowie Extremismus-Datenbanken mitgenommen.

Dünne Begründung für Razzia

Die Hausdurchsuchung waren mit der Möglichkeit der Fernlöschung von Daten begründet worden – das ist so technisch allerdings nicht möglich.

Im Bescheid des OLG Wien heißt es: "Den Beschwerden gegen den Beschluss wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluss aufgehoben und der Antrag der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption auf Bewilligung der Anordnung der Durchsuchung abgewiesen."

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