Österreich

Bis zu 20.000 Euro Strafe für Vermieten auf "Airbnb"

Die Stadt plant ein Verbot von kurzfristigen Vermietungen zu Beherbergungszwecken (und damit von "Airbnb") in Wohnungen.

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Die Mindestwohnungsgröße bleibt bei 30 Quadratmetern.
(Symbolbild) Die Mindestwohnungsgröße bleibt bei 30 Quadratmetern.
Bild: iStock

Denn: Eine gewerbliche Nutzung stehe nicht mit der Widmung "Wohnung" im Einklang. Maximal 20.000 Euro Strafe drohen bei wiederholten Verstößen, so eine Sprecherin von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal.

Wer seine Wohnung drei- bis viermal im Jahr an Touristen vermietet, hat künftig ein Problem. Nicht betroffen sind Personen, die ab und zu Wohnraum vermieten. Die neue Bauordnung soll am 29. November im Landtag fixiert werden. Das "Airbnb"-Verbot gilt voraussichtlich ab März 2019, ebenso die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau", die "Grundstücksspekulationen einen Riegel" vorschieben soll, so Gaal (SPÖ) und Gemeinderat Chorherr (Grüne).

Weitere Punkte sind:

Keine kleineren Wohnungen: Nach Kritik bleibt die Mindestgröße von 30 Quadratmeter (statt 25 Quadratmeter).

WC und Bad bleiben ab zwei Räumen getrennt.



Ein Fahrradabstellplatz muss pro 30 Quadratmeter Wohnnutzfläche errichtet werden.

Aus für nicht benötigte Pflichtstellplätze: Pro 100 Quadratmeter ist aber ein Parkplatz verpflichtend.

Für Häuslbauer im Gartensiedlungsgebiet: keine Ziviltechniker- Bestätigung mehr nötig.

Das sagt Airbnb

Mittlerweile hat sich auch "Airbnb" zu der neuen Bauordnung in Wien geäußert. In einer offiziellen Stellungnahme des Wohnungsvermittlers heißt es dazu wörtlich:

"Auch wenn die Stadt Wien das große Interesse an Homesharing anerkennt, können wir nicht nachvollziehen, warum die Wiener Stadtregierung sich nun mit einer eigenen Definition des Begriffs 'gewerblich' über die Bundesgesetzmaterie der Gewerbeordnung hinwegsetzt und somit für Verunsicherung bei den Bürgern sorgt. Als Plattform, die von vielen tausenden Menschen in Wien genutzt wird und somit zur lokalen Wertschöpfung und zu einem diversifizierten Tourismus beiträgt, wird sich Airbnb weiterhin für verhältnismäßige Regeln einsetzen, die es den Wienerinnen und Wienern erlauben, ihr Zuhause zu vermieten, wenn sie selbst beruflich oder privat unterwegs sind." (red)