Österreich
Wiens Grüne bremsen bei der Beißkorb-Pflicht
Der Koalitionspartner zeigt der SPÖ die Zähne: Die Grünen wollen eine "externe Expertise" einholen, bevor sie der Beißkorb-Pflicht für Listenhunde zustimmen.
Wie geplant, steht die 12. Novelle zum Tierhaltegesetz am 25. Oktober auf der Tagesordnung des Wiener Landtags. So nicht geplant war aber die Skepsis der Grünen, was die darin enthaltene Beißkorb-Pflicht für die 3.335 in Wien gemeldeten Listenhunde angeht: "Wir werden uns zu diesem Thema noch externe Expertise holen und alle Aspekte beleuchten, um so zu einer guten Entscheidung zu kommen", so Rüdiger Maresch, Tierschutzsprecher der Wiener Grünen, am Freitag. Dieser Punkt wird daher gesondert bearbeitet und ist noch nicht in der aktuellen Novelle enthalten.
Enthalten ist aber weiterhin die 0,5 Promille-Grenze für Listenhunde-Besitzer, wenn sie mit ihrem Tier im öffentlichen Raum unterwegs sind. Hier und zu den anderen Punkten (siehe unten) gibt es die Zustimmung der Grünen.
Beißkorb-Pflicht für Sima "alternativlos"
Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) zeigt sich gegenüber "Heute" kämpferisch: "Ich werde alles daran setzen, diese Maßnahme doch noch umzusetzen." Laut einer Umfrage der Stadt seien zwei Drittel der Wiener für eine Beißkorb-Pflicht – "Heute" berichtete. Die Maulkorb-Pflicht für Listenhunde sei "alternativlos", so Sima weiter. Auch die Polizei unterstütze diese Regelung.
"Ein Kind ist gestorben, weil eine betrunkene Hundehalterin mit ihrem Rottweiler ohne Maulkorb unterwegs war. Und jede Maßnahme, die wir als Stadt dagegen setzen können, müssen wir setzen und daher werde ich auch weiterhin für die Maulkorb-Pflicht für Listenhunde eintreten", erklärt die Stadträtin. Ihre Priorität gelte der Sicherheit der Wiener.
Werden Hundehalter angefeindet?
Jedenfalls fix: Das Thema lässt keinen kalt. Die öffentliche Diskussion sowie die Fälle von Beiss-Attacken vor allem auf Kinder in den vergangenen Wochen sorgen offenbar auch dafür, dass Besitzer von Listenhunden argwöhnisch beäugt werden. Manche würden sich sogar bedroht fühlen – "Heute" berichtete.
Eine Schäferhund-Besitzerin (kein Listenhund) berichtete in "Heute", dass sie wegen ihres Hundes – obwohl er, wie in den Öffis bereits jetzt Pflicht, Leine und Maulkorb trug – aus der U2 gemobbt wurde.
Die zentralen Punkte der Novelle zum Tierhaltegesetz:
– Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden: 0,5 Promille, wenn sie den Hund auf der Straße führen – Analog zu den Regelungen in der StVO (gilt auch für Drogen). Schon bisher musste der Halter sein Tier so im Griff haben, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Mit der Alkoholgrenze wird eine Präzisierung festgeschrieben. Mindeststrafe 1.000 Euro.
– Verbesserungen im Vollzug für die Behörde: Die Polizei bekommt bessere Möglichkeiten, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines Tierhalters rascher festzustellen. Bisher musste erst eine Strafe verhängt werden, um einschreiten zu können. Mit der Streichung des Passus „rechtsgültige Bestrafung" vor Verhängung eines Tierhalteverbots, kann die Polizei nun viel rascher agieren und ein Tierhalteverbot verhängen
– Konkretisierung des Begriffes Tierhalteverbot: Wenn dieses verhängt wurde, darf kein Hund im selben Haushalt gehalten werden. Bislang wurde einem Hundehalter mit Tierhalteverbot zwar bereits der „Umgang" mit einem Hund verboten, nun wird konkretisiert und ein Halten im gleichen Haushalt ausgeschlossen
– Bei Überlassung eines Listenhundes an Personen ohne Hundeführschein (sogenannter Verwahrer): 200 Euro (war schon bisher verboten). Beim zweiten Mal: Abnahme des Hundes
– Verschärfungen für die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein, der in Wien seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben ist:
- Der Praxisteil bei der Prüfung wird erweitert
- Befristung des Hundeführscheins: Listenhundehalter müssen
2 Jahre nach Prüfung erneut zu einer Wiederholung der
Prüfung antreten
- HundeführscheinprüferInnen können aber schon davor
Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und
Schulungen anordnen
- Für alle Hunde: Bei bissigen Hunden wird ein behördlicher
Hundeführschein vorgeschrieben. Vor Antritt zur Prüfung ist
die Absolvierung einer 10stündigen Trainingseinheit bei einem
tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.
– Zuchtverbot für Listenhunde in Wien mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Mindeststrafe 1.000 Euro. (ck)