Österreich
Frauerl bekommt ihren Rottweiler nie wieder
Jener Hund, der am Montagabend ein einjähriges Kind am Kopf lebensgefährlich verletzte, befindet sich nun im Tierheim. Nach sechs Wochen gehört er der Stadt Wien.
Die Verletzungen, die der Einjährige am Kopf erlitt, sind so schwer, dass auch am Mittwoch noch Lebensgefahr besteht. Ärzte kämpfen rund um die Uhr um das Leben des Kleinkindes, es wurde dafür in ein künstliches Koma versetzt.
Der kleine Bub war am Montagabend mit seinen Großeltern in der Ziegelhofstraße unterwegs, als ihnen die Frau mit dem Rottweiler entgegenkam. Der Einjährige wurde - wie berichtet - mit den Händen in die Höhe geschaukelt, der Hund, der keinen Beißkorb hatte, riss sich von der Leine los und fiel über den Buben her.
Was passiert nun mit dem Rottweiler?
Der Hund ist nach der fast tödlichen Beißattacke "gesetzlich verfallen". Das bedeutet, dass er nicht resozialierbar ist und somit nach einer Frist von sechs Wochen in den Besitz der Stadt Wien übergeht, wie das Magistrat gegenüber "heute.at" erläutert.
Damit ist klar: Die Besitzerin wird ihren aggressiven Rottweiler nicht mehr zurückbekommen, ihr wurde ein Hundehalteverbot ausgesprochen - auch weil sie zum Zeitpunkt der Attacke mit 1,4 Promille stark alkoholisiert war, wie "heute.at" berichtete.
Laut Bundesgesetz kann sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen eine sogenannte "Maßnahmenbeschwerde" beim Verwaltungsgericht einbringen, danach entscheidet die Stadt Wien über das weitere Schicksal des Hundes. Insbesondere wird die Frage zu prüfen sein, ob der Rottweiler eingeschläfert wird. Derzeit ist er noch in einem Tierheim untergebracht - dort befindet er sich in Quarantäne.
Ist Hundeführschein ausreichend?
Die Besitzerin hatte einen Hundeführschein für sogenannte Listenhunde. Voraussetzungen, ihn zu bekommen, sind unter anderem das Alter - man muss mindestens 16 Jahre alt und darf nicht einschlägig vorbestraft sein. Eine Regelung übrigens, ob man alkoholisiert mit einem Hund spazieren gehen darf, gibt es derzeit nicht.
Auf der Liste der betroffenen Hunderassen, für die man den Schein machen muss, stehen: American Staffordshire, Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pitbullterrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu. Der Führerschein gilt übrigens auch für Mischlinge mit diesen Rassen.
Video: "heute.at"-Lokalaugenschein am Tatort