Österreich
Das passierte nach der Niqab-Strafe in Wien
Eine Schweizer Muslima verstieß am Stephansplatz gegen das sogenannte "Burka-Verbot". Auf der Polizeiwache musste sie den Schleier abnehmen.
Zur Erinnerung: Die prominente Konvertitin Nora Illi wurde am Sonntag wegen ihrer islamischen Ganzkörperverhüllung auf die Polizeiinspektion Bauernmarkt gebracht. Aber was geschah dann hinter verschlossenen Türen? "Heute" erklärt, wie die Behörde das sogenannte "Burka-Verbot" durchsetzt.
Zuerst: Identifizierung
Personen, die gegen das Verhüllungsverbot verstoßen haben, müssen am Wachzimmer ihr Gesicht zeigen und sich ausweisen. Die Beamten können dann ein Bußgeld oder eine Sicherheitsleistung einheben – im Fall von Nora Illi und ihren Begleitern jeweils 100 Euro.
Beim Verlassen des Gebäudes...
...darf der Gesichtsschleier nicht getragen werden. Sonst würde sofort wieder gegen Recht verstoßen. Illi verbarg, wie ein Video des Schweizer Islamrats auf Twitter zeigt, ihr Gesicht hinter Papier.
Abholung durch Familie oder Freunde
Strenggläubige können sich von Bekannten mit einem Fahrzeug abholen lassen. Stehen sie nicht mehr in unmittelbarer Öffentlichkeit, dürfen sie ihre Gesichtszüge wieder verhüllen.
Grundsätzlich gilt: Zeigen die Betroffenen Einsicht, belässt es die Polizei bei einer Ermahnung. Auf die Polizeiinspektion muss nur, wer sich konsequent weigert, sein Gesicht zu zeigen. (red)