Österreich

Nach PVA-Gutachten: Wiener erlitt Herzinfarkt

Heute Redaktion
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Martin M. (52) ist über die PVA verärgert.
Martin M. (52) ist über die PVA verärgert.
Bild: Helmut Graf

Im Jänner 2018 wurde Martin M. von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für arbeitsfähig erklärt. Zwei Monate später erlitt er einen Herzinfarkt.

Seit 2012 leidet Martin M. (52) an stressbedingtem Diabetes, hat ein erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko: "Zudem habe ich seit 2013 Arthrose und Gelenksentzündungen, kann mich von Oktober bis März kaum bewegen", erklärt der ehemalige MA-48-Chauffeur.

Trotzdem wird der arbeitslose Hernalser immer wieder vom Arbeitsmarktservice (AMS) zur Bestimmung der Arbeitsfähigkeit in die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geschickt. So auch am 22. Jänner 2018: "Ich hab' gespürt, dass etwas mit mir nicht stimmt, wollte die Ärztin, die mich begutachtet hat, etwas fragen. Aber sie hat gemeint, sie muss mir keine Fragen beantworten. Ich hab' das Gefühl gehabt, ich werde als Simulant abgestempelt."

Nach nicht einmal zehn Minuten war die Untersuchung beendet. Fazit: Herrn M. wurde eine ausreichende Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten attestiert.

Herzinfarkt nicht gleich erkannt

Rund zwei Monate später litt der 52-Jährige mehrere Wochen hindurch unter Atemnot: "Ich war sehr verschleimt, hab' geglaubt, ich habe eine Lungenentzündung." Die Hausärztin des Wieners traute dem Ganzen nicht, ordnete eine Blutuntersuchung an. Das Ergebnis: ein Herzinfarkt. Martin M. wurde im Wilhelminenspital stationär aufgenommen und behandelt.



"Beim AMS hat man mir immer gesagt, ich bin nicht vermittelbar. Trotzdem hat man mich bei der PVA immer für arbeitsfähig erklärt – obwohl meine Erkrankungen durch Gutachten belegt sind und bekannt waren", ist Martin M. verärgert.

Arbeitsfähig trotz Gefahr einer Erkrankung

Auf Nachfrage heißt es seitens der PVA dazu: "Wenn jemand auf Grund seines Gesundheitszustandes dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, heißt das nicht, dass keine körperlichen Einschränkungen vorliegen dürfen oder die Gefahr einer Erkrankung besteht. Ein Herzinfarkt kann sehr schnell auftreten. In dem durchaus detaillierten Gutachten sind aber sehr wohl einige Risikofaktoren dargelegt, die bei Herrn M. zum Tragen kommen könnten."