Österreich

"Burka-Verbot": Kinn in Jacke, Polizei rügt Wiener

Heute Redaktion
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Keine klare Regelung beim Verhüllungsverbot: Wann ist es kalt genug für einen Schal?
Keine klare Regelung beim Verhüllungsverbot: Wann ist es kalt genug für einen Schal?
Bild: Sabine Hertel/iStock

Das seit 1. Oktober in Kraft getretene Verhüllungsverbot treibt immer seltsamere Blüten. Am Sonntag soll ein Wiener, der sein Kinn zu tief in der Jacke hatte, von einem Beamten belehrt worden sein.

Aufregung um den Tweet einer Twitter-Userin: Die Wienerin berichtet darin, dass der Bruder ihrer besten Freundin Sonntagabend von einem Polizisten im 4. Bezirk belehrt worden sei. Der Grund: Der Wiener habe sein Kinn zu tief in der Jacke, obwohl es noch nicht kalt genug dafür gewesen sei, so die Begründung des Beamten.

Auf Nachfrage bei der Wiener Polizei heißt es dazu: "Bei den derzeitigen Temperaturen sollte es eigentlich kein Problem sein, wenn sich jemand in einen Schal oder die Jacke kuschelt."

Bar oder per Kreditkarte

Grundsätzlich müssen laut Gesetz die Gesichtszüge erkennbar sein, unter bestimmten Umständen – etwa bei Kälte – ist ein Schal erlaubt. Wann es kalt genug dafür ist, ist allerdings Auslegungssache der Beamten.

Denn: Der Gesetzgeber hat keine genaue Temperatur festgelegt, ab wann das Verhüllen mit einem Schal erlaubt ist. Fix ist: Wer angezeigt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen – diese ist bar oder per Kreditkarte zu bezahlen (red)