Österreich

"Eher friert Hölle zu, bevor wir Kinder im Stich las...

Das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz soll in der Landtagssitzung am Donnerstag beschlossen werden – ohne Wartefrist für Zuziehende.

Heute Redaktion
Teilen
Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein und Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ): Am Donnerstag will Rot-Grün die neue Wiener Mindestsicherung im Landtag fixieren.
Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein und Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ): Am Donnerstag will Rot-Grün die neue Wiener Mindestsicherung im Landtag fixieren.
Bild: Denise Auer

"Wir machen keine Politik auf dem Rücken der Ärmsten", stellt die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein gegenüber "Heute" klar. Am Donnerstag will Rot-Grün das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz im Landtag beschließen – ohne Zugeständnisse an mögliche schwarz-blaue Forderungen (wie etwa Kürzungen für Asylberechtigte oder eine Deckelung für Familien). "Wir haben sehr lange und hart verhandelt", so Hebein.

Das Ergebnis: Einige Stellungnahmen, die während der Begutachtungsfrist eingelangt sind, wurden noch eingearbeitet – "etwa, dass Eltern von Kindern mit Behinderung erst nach vier Jahren dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen", so Hebein.

Hebein: Keine Wartefrist für Zuziehende

"Ein Drittel der Betroffenen sind Kinder. Eher friert die Hölle zu, bevor wir Kinder im Stich lassen", stellt die grüne Sozialsprecherin klar. Nachsatz: "Mit der schwarz-blauen Hetze bläst den Ärmsten ein eisiger Wind entgegen. Es darf nicht passieren, dass die Gleichheit der Menschen in Frage gestellt wird", so Hebein.

Eine Wartefrist für Nicht-Wiener oder Asylberechtigte, die aus den Bundesländern nach Wien ziehen, wird es laut Hebein nicht geben. Andreas Schieder, der als Kandidat für die Position des SPÖ-Wien-Chefs ins Rennen ziehen will, hatte vor einigen Tagen diesen Vorstoß gemacht.

Soziale Sicherheit wichtig

Die soziale Sicherheit ist Hebein besonders wichtig: "Jugendliche sollen mehr Chancen am Arbeitsmarkt bekommen." Und: "Es soll mehr Chancen für Kinder geben."

Das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMS) soll mit 1. Februar 2018 in Kraft treten.

Auch für mögliche Angriffe durch eine schwarz-blaue Regierung ist Rot-Grün gewappnet. "Wir stehen einer Klage gelassen gegenüber", so Hebein. Zur Erklärung: Die schwarz-blaue Regierung könnte, um eine einheitliche Mindestsicherung für alle Bundesländer nach ihren Wünschen zu erreichen, entweder eine 15a-Vereinbarung (mit Zwei-Drittel-Mehrheit) beschließen – oder ein Grundsatz-Gesetz mit einfacher Mehrheit. Bei letzterer Variante hätten die Länder ein halbes Jahr bis ein Jahr Zeit das umzusetzen, erklärt Hebein. Tun sie das nicht, "kann beim Verfassungsgerichtshof geklagt werden". Doch: Das hätte zur Folge, dass auch das entsprechende Grundsatzgesetz – etwa auf die Einhaltung von Menschen- und Kinderrechten – geprüft wird. Für Hebein ist klar: "Wir gehen den Wiener Weg."

Neues Wiener Mindestsicherungsgesetz soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten

Die Grundzüge des neuen Wiener Mindestsicherungsgesetzes: Der volle Richtsatz liegt bei 837,76 Euro. Der Arbeitsanreiz bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren soll verstärkt werden. Wer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren noch bei den Eltern wohnt, bekommt künftig nur mehr 75 Prozent dieses Richtsatz (628,32 Euro). Wer bei den Eltern wohnt und sich nicht in einer Ausbildung befindet, bekommt nur 50 Prozent (428,88 Euro).

Im September 2017 bezogen in Wien 143.070 Personen Mindestsicherung, davon rund 40.000 Asylberechtigte.

Außerdem sind künftig mehr Sachleistungen geplant – etwa Energieunterstützung. Und: Sanktionen sollen zeitnaher und effektiver als bisher erfolgen.