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Generelle Maulkorbpflicht kommt heute

Heute Redaktion
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Künftig gilt in Wien für alle Listenhunde eine generelle Maulkorbpflicht, sowie eine Alkoholgrenze für deren Halter.
Künftig gilt in Wien für alle Listenhunde eine generelle Maulkorbpflicht, sowie eine Alkoholgrenze für deren Halter.
Bild: Philipp Hutter

Heute soll die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz beschlossen werden. Darin sind einige Neuerungen enthalten, etwa ein Sachkundenachweis für alle Hunde.

Nach einigen Anlaufschwierigkeiten – so hatte der Grüne Koalitionspartner die generelle Maulkorbpflicht für alle Listenhunde zunächst abgelehnt, ein Beschluss im Landtag wurde durch einen Trick der FPÖ verhindert – steht die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz heute erneut auf der Tagesordnung des Wiener Landtags. Heute.at überträgt Live ab 14 Uhr.

In intensiven Gesprächen hat sich die rot-grüne Regierung nun auf einen gemeinsamen Inhalt geeinigt, der am Mittwoch von Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) und dem Grünen Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch präsentiert wurde. Darin gibt es einige Neuerungen: etwa Ausnahmen zur Beißkorbpflicht und einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle Hunde.

Neu ist auch, dass bei bissigen Hunden, also jenen, die bereits einen Menschen verletzt haben (unabhängig der Rasse) ein behördlicher Hundeführschein vorgeschrieben wird. Vor Antritt zur Prüfung ist die Absolvierung einer zehnstündigen Trainingseinheit bei einem tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.

Nicht geändert haben sich die Einführung einer 0,5 Promillegrenze für Halter von Listenhunden, bessere Kontrollmöglichkeiten für die Polizei, strenge Strafen bei Verstößen und mehr Kompetenzen für die Prüfer des verpflichtenden Hundeführscheins.

Beißkorbpflicht für Listenhunde, aber mit Ausnahmen

Nach Einbeziehung von Experten wird nun also doch die generelle Maulkorbpflicht für alle Listenhunde eingeführt. Als Gegenleistung für die Grüne Zustimmung, gab die SPÖ bei einigen Ausnahmen nach. Dazu gehört etwa eine Übergangslösung für bereits angemeldete Listenhunde, die älter als 3 Jahre sind. "Deren Halter kann nach Absolvierung einer intensiven Ausbildung und einer Einzelfallprüfung vor einer Kommission von der Maulkorbpflicht befreit werden. Ebenso sind alle Assistenz- und Therapiehunde sowie Rettungshunde von der Maulkorbpflicht ausgenommen, erklärt Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch (G).

Künftig verpflichtender Sachkundenachweis für alle Hunde

Neu in der Novelle ist nun auch ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Hunde. Damit will die Stadt die Hundehalter enger in die Pflicht nehmen. "Jeder Hundehalter soll sich vor Anschaffung eines neuen vierbeinigen Familienmitglieds ernsthaft damit auseinandersetzen, denn ein Tier bedeutet viel Verantwortung", so Sima. Vorgeschrieben ist der Sachkundenachweis für alle Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund nehmen und in den beiden vergangenen Jahren keinen Hund gehalten haben. Die Rasse des Hundes ist dabei nicht relevant.

Erworben soll die "Sachkunde" nach Vorbild der Bundesländer Salzburg, Steiermark und Oberösterreich in drei- bis vierstündigen Kursen ohne Prüfung. Inhalte sind etwa die richtige Ernährung des Hundes sowie Pflege und Bewegung. Der Sachkundenachweis soll keine Schikane, sondern ein "Service" sein, das Haltern hilft ihren Vierbeiner besser zu verstehen, betont die Stadt.

Das sind die wichtigsten Eckpunkte:

Generelle Maulkorbpflicht und Leinenpflicht für Listenhunde

Ausgenommen sind Therapie- und Assistenzhunde sowie Rettungs- und Diensthunde. Zudem gibt es Ausnahmen in umzäunten umzäunte Hundezonen und in Hundeauslaufzonen (hier gilt nur die Maulkorbpflicht).

Neu eingeführt wird eine Übergangsregelung für Listenhunde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet, älter als 3 Jahre sind und bisher nie bissig oder auffällig waren. Voraussetzung sind aber eine "intensive Ausbildung" und eine Einzelfallprüfung vor einer Kommission.

Ein Rechtsanspruch auf die Ausnahmegenehmigung besteht auch dann aber nicht. Anerkannte Ausnahmen werden auf dem Hundeführschein-Ausweis vermerkt, damit sie für die Polizei einfach zu kontrollieren sind.

Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden 0,5 Promille

Das neue Alkohollimit gilt, wenn der Hund auf die Straße geführt wird. Damit schreibt die Stadt eine Präzisierung der bereits geltenden Regeln vor, wonach der Hundehalter sein Tier so im Griff haben muss, dass keine Gefahr von ihm ausgeht.

Keine Konsequenzen für Hunde in "Notwehr"

In der vorliegenden Novelle ist auch eine Klarstellung enthalten, um "kursierende Falschmeldungen zu korrigieren", wie Sima betonte. Demnach würden Hunde, die sich selbst – etwa nach Tierquälerei – oder ihren Hundehalter verteidigen, "natürlich nicht abgenommen und auch nicht eingeschläfert. Das war zu keiner Sekunde angedacht, wurde von der FPÖ jedoch massiv verbreitet. Mit der Klarstellung im Gesetz dürfte nun wirklich jeder verstehen, dass ein Hund, der sein Herrchen oder Frauchen in Notwehr verteidigt oder sich wehrt, weil er gequält und misshandelt wird, keine Sanktionen zu befürchten hat", unterstrich die Stadträtin.

Verbesserungen im Vollzug für die Behörde

Die Polizei erhält bessere Möglichkeiten, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines Tierhalters rascher festzustellen. Bisher musste erst eine Strafe verhängt werden, um einschreiten zu können. Mit der Streichung des Passus "rechtsgültige Bestrafung" vor Verhängung eines Tierhalteverbots, kann die Polizei nun viel rascher agieren und ein Tierhalteverbot verhängen.

Begriff Tierhalteverbot wird konkretisiert

Damit will die Stadt Schlupflöcher schließen. Wenn ein Tierhalteverbot verhängt wurde, darf künftig kein Listenhund im selben Haushalt gehalten werden. Bislang wurde einem Hundehalter mit Tierhalteverbot zwar der "Umgang" mit einem Hund verboten, nun wird dies konkretisiert und ein Halten im Haushalt ausgeschlossen.

Verschärfungen im verpflichtenden Hundeführschein

Der Praxisteil der Prüfung zum, in Wien für Listenhunde seit 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Hundeführschein wird erweitert. Gleichzeitig wird der Hundeführschein auf zwei Jahre befristet, danach müssen Halter von Listenhunden erneut zu der Prüfung antreten. Da der Hund dann ausgewachsen ist, sollen Prüfer dadurch eine bessere Beurteilung vornehmen können.

Zusätzlich können Hundeführscheinprüfer künftig aber schon davor, etwa im Fall von Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen können.

Strafen bei Weitergabe und Zuchtverbot von Listenhunden

Bei Weitergabe eines Listenhundes an Personen ohne Hundeführschein ist künftig eine Mindeststrafe von 200 Euro vorgesehen. Auch das geplante Zuchtverbot für Listenhunde kommt fix. Dafür ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. (lok)