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ÖVP schaltet Volksanwalt gegen Bezirkschef ein

Heute Redaktion
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Das geplante Wohnbauprojekt in der Gallitzinstraße (Ottakring) sorgt wieder für Ärger.
Das geplante Wohnbauprojekt in der Gallitzinstraße (Ottakring) sorgt wieder für Ärger.
Bild: Google Maps

Das Wohnbauprojekt in der Gallitzinstraße sorgt weiter für Ärger. Die ÖVP wirft dem Ottakringer Bezirkschef eine Verletzung der Stadtverfassung vor, der Bezirk kontert.

Seit Monaten wird in Ottakring heiß über das Wohnbauprojekt in der Gallitzinstraße 8-16 diskutiert und gestritten. Die Bürgerinitiative "Pro Wilhelminenberg 2030" sieht das geplante Projekt mit rund 200 Wohnungen auf dem ehemaligen Flächen einer Gärtnerei am Fuß des Wilhelminenbergs als überdimensioniert an und fordert eine Überarbeitung der Pläne. Laut der Webseite der Bürgerinitiative hätten bereits rund 4.000 Anrainer eine entsprechende Petition unterschrieben.

Unterstützung bekommen sie dabei von ÖVP, FPÖ und Neos. Auch diese hatten sich bereits gegen das "Megaprojekt" ausgesprochen und von Bezirksvorsteher Franz Prokop (SPÖ) die Beteiligung der Bürger gefordert.

VP wirft Bezirkschef "grobe Verletzung der Stadtverfassung vor"

"Bereits zweimal wurde von ÖVP und FPÖ eine Bürgerversammlung eingefordert und mit dem notwendigen Fünftel von Bezirksvertretungsmitgliedern verlangt. Bereits zweimal wurde die Bürgerversammlung jedoch von SPÖ-Bezirksvorsteher Franz Prokop aus nicht näher definierten Gründen abgelehnt. Rot-Grün tritt Bürgerbeteiligung einmal mehr mit Füßen", ärgern sich der nichtamtsführende Stadtrat Markus Wölbitsch und Bezirksparteiobmann Stefan Trittner.

Bei einem Lokalaugenschein am Donnerstagabend kündigten sie daher an, die Sache vor den Volksanwalt bringen zu wollen. In anderen Bezirken gebe es zu ähnlichen Themen sehr wohl Bürgerversammlungen, kritisiert die ÖVP und führt als Beispiele die Neugestaltung des Areals am Franz-Josefs-Bahnhof (Alsergrund) oder die Aufstockung des Winterthur-Gebäudes (Wieden) an.

Dass Prokop das für die Gallitzinstraße verweigere, sei eine grobe Verletzung der Stadtverfassung durch den Bezirksvorsteher. "Ich habe eine Sachverhaltsdarstellung bei der Volksanwaltschaft eingebracht", so Trittner.

Bezirk: "Flächenwidmungen werden vom Gemeinderat beschlossen"

Die Bezirksvorstehung weist die Vorwürfe zurück. "Herr Trittner behauptet Dinge, die schlicht falsch sind. Herr Bezirksvorsteher Prokop hat eine Rechtsexpertise des Verfassungsdienstes eingeholt, wonach die Einberufung von Bürgerversammlungen durch den Bezirk gar nicht zulässig ist. Das gibt es keinen Spielraum", heißt es dort.

Grund sei, dass die Flächenwidmung nicht im Bezirk, sondern im Gemeinderat beschlossen werde. Einem eventuellen Verfahren der Volksanwaltschaft sehe Bezirkschef Prokop daher gelassen entgegen. (lok)