Österreich

36.000 Tote: Ex-Wache des KZ Mauthausen angeklagt

Ein 95-jähriger Mann, der im österreichischen KZ Mauthausen Wachmann gewesen sein soll, wurde nun in Berlin angeklagt.

Heute Redaktion
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Bild einer Gedenkfeier in Mauthausen.
Bild einer Gedenkfeier in Mauthausen.
Bild: MKÖ Sebastian Philipp

Dem beschuldigten Hans H. wird Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen vorgeworfen. Er soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 bei der 16. Kompanie des "SS Totenkopfsturmbannes" Mitglied gewesen sein. Die Kompanie war im Konzentrationslager Mauthausen aktiv.

Die Anklagebehörde in Berlin teilte am Freitag mit, dass der heute 95-Jährige angeklagt wurde. Der Wachmann habe durch seine Tätigkeit im KZ die vieltausendfachen Tötungen von Insassen des KZ fördern oder zumindest erleichtern wollen.

Ob es zu einem Prozess kommt, muss ein Gericht entscheiden.

Laut Anklageschrift wurden allein während Hans H. im Konzentrationslager arbeitete mindestens 36.223 Menschen getötet. Sie starben größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Viele sind auch verhungert oder erfroren. Von all dem soll der Angeklagte nicht nur gewusst, sondern es durch seine Wachtätigkeit auch ermöglicht haben.

Hans H. soll die Häftlinge nachts in der inneren und tagsüber in der äußeren Postenkette bewacht haben. Auch sei er bei der Bewachung bei Märschen zu Arbeitskommandos eingesetzt gewesen, die unter anderem im Steinbruch "Wiener Graben" schuften mussten. Häftlinge die aus diesen Arbeitskommandos flüchteten, wurden von den Wachmännern oft erschossen.

In Mauthausen, einem der größten Konzentrationslager der Nazis, wurden insgesamt 200.000 Menschen inhaftiert, 100.000 starben.

Dass der Mann überhaupt angeklagt wird, ist das Resultat einer neuen Rechtssprechung in Deutschland.

Früher kamen nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an den Tötungen beteiligt hatten. Der Bundesgerichtshof ist seit 2016 aber der Meinung, dass unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden. Deshalb gab es in letzter Zeit mehrere Anklagen gegen ehemalige KZ-Wachmänner.

Mord und damit auch Beihilfe zum Mord verjähren in Deutschland nicht.

(red)