Österreich
Security schwer verletzt: Angreifer zuerst behandelt
Der Vorfall in einer Disko im Waldviertel im Februar sorgt immer noch für Aufregung: Das mit einer Glasflasche schwer verletzte Opfer (31) wurde nach dem Täter (23) im Spital verarztet.
Vorreihung per Zufall, Vorreihung aus Angst vor der Aggressivität des Mannes oder bewusste Bevorzugung eines Arztes im Spital Waidhofen/Thaya? Mit einer massiven, tiefen Schnittwunde unter dem Auge wurde ein Sicherheitsmann (31) in der ersten Februarwoche ins Krankenhaus Waidhofen/Thaya eingeliefert. Gleichzeitig wurde auch der Angreifer, ein 23-jähriger Afghane, der sich bei der Attacke mit der Glasflasche am Finger geschnitten hatte, in die Notfallambulanz eingeliefert.
Arzt: "Ich entscheide"
Die Sanitäter meldeten die zwei Verletzten an, gaben den Verletzungsgrad – tiefe Schnittwunde unter dem Auge beim 31-Jährigen, Schnitt am Finger beim 23-Jährigen – bekannt. Beide Verletzten mussten in den Behandlungsraum. Der Security zu "Heute": "Sie haben sich sofort um den 23-Jährigen gekümmert, ich saß mal da. Nach fünf Minuten stand ich auf und meinte, es könne doch nicht sein, dass ich als offensichtlich schwerer verletztes Opfer nachgereiht werde, nur weil sich der Täter aggressiv verhalte und herumschreie." Darauf begutachtete der Arzt den 31-Jährigen wenige Sekunden, soll sinngemäß gesagt haben: "Das muss genäht werden. Und ich entscheide, wer zuerst dran kommt." Erst nach rund 40 Minuten kam der 31-Jährige dran.
Rückblick: Der 23-jährige Afghane hatte im Februar in der Disko Frauen belästigt, wurde hinausbegleitet. Am Parkplatz nahm er eine Glasflasche und schlitzte damit dem 31-jährigen Sicherheitsmann das Gesicht auf ("Heute" berichtete).
Beim Prozess Mitte April fasste der Afghane drei Jahre Haft und 7.000 Euro Schmerzensgeldzahlung aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an. Und: Dem vorbestraften 23-Jährigen wurde der Asylstatus (nicht rechtskräftig) aberkannt ("Heute" berichtete).
Das sagt Holding
Die Holding gab auf Nachfrage bekannt: "Da das Landesklinikum Waidhofen/Thaya eine Entbindung der Verschwiegenheitspflicht von beiden Patienten benötigen würde, kann seitens des Klinikums leider keine Information zum Fall vom 3. Februar gegeben werden."
"Heute" hätte die Einverständniserklärung des 31-jährigen Beschwerdeführers gehabt, dieser darauf: "Unfassbar, ich beschwere mich über meine Behandlung und dennoch braucht man das Einverständnis des inhaftierten Täters?" Das Kopfweh beim Sicherheitsbediensteten ist mittlerweile weg, das Kopfschütteln bleibt jedoch ... (Lie)