Österreich
Heeresboots-Unfall hätte verhindert werden können
Laut dem Unfallbericht hätte das Unglück bei Hainburg verhindert werden können, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte.
Nach dem Kentern eines Bundesheer-Pionierbootes auf der Donau bei Hainburg im September ist am Mittwoch der Unfallbericht im Verteidigungsministerium in Wien präsentiert worden. Demnach hätte das Unglück verhindert werden können, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte. Da dies nicht geschah, drangen über die Bugwelle pro Sekunde hunderte Liter Wasser ein und führten zum Kentern.
Der Unfall war im Rahmen eines sogenannten "Girls' Camp" des Heeres passiert. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen - acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten - besetzt, als es am 1. September
bei Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) kenterte. Zwei Frauen im Alter von 22 und 18 mussten in der Folge reanimiert werden.
Sie waren unter das 8,5 Meter lange, 2,5 Meter breite und 2,5 Tonnen schwer Arbeits- und Transportboot geraten und einem Zeitprotokoll der Untersuchungskommission zufolge 39 bzw. 45 Minuten nach dem Kentern des Bootes aus dem Wasser gezogen worden.
Bootsführer hätte Schub zurücknehmen müssen
Wie der Sachverständige Hermann Steffan darlegte, wäre das Geschehen aufgrund des vorhandenen Videomaterials gut dokumentiert. Das Durchfahren der Heckwelle eines anderen Bundesheerboots mit mittlerer Gleitgeschwindigkeit sei unproblematisch gewesen. Doch durch die stärkere Bugbeladung und das Eintauchen sei massiv Wasser eingedrungen. Auch dies wurde vom Gutachter als unbedenklich eingestuft.
Hätte der Bootsführer nun den Schub zurückgenommen, wäre der Bug wieder aufgetaucht, das Wasser am Heck abgeflossen bzw. durch die Lenzpumpen beseitigt worden. Da jedoch die Geschwindigkeit nicht reduziert wurde, schwappte die Bugwelle laut Steffan weiter ins Boot, pro Sekunde Hunderte Liter. In kürzester Zeit wurde dieses gefüllt, was schnell zum Kentern führte. Hätte der Bootsführer auf 0-Geschwindigkeit reduziert, wäre nichts passiert, so der Gutachter.
Ob das Geschehen auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, sei nicht Aufgabe des Bundesheers, hieß es bei der Pressekonferenz. Über diesbezüglich weitere Schritte habe die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg zu entscheiden, der der 60-seitige Untersuchungsbericht bereits übermittelt wurde. (wes)