Österreich

Frauen in Wohnung beraubt und fast vergewaltigt

Heute Redaktion
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Ein Slowake war im Juli 2018 am helllichten Tag in die Wohnung von Mutter und Tochter in St. Pölten eingedrungen, fesselte die Frauen, raubte sie aus und wollte ein Opfer vergewaltigen.

Mit unglaublicher Kaltschnäuzigkeit und Brutalität war ein Slowake (21) am 6. Juli zur Mittagszeit mitten in St. Pölten vorgegangen. Er schlich sich in die Wohnung von zwei Frauen, raffte Geld und Schmuck zusammen, wurde aber von Mutter (79) und Tochter (53) erwischt. Der Eindringling zückte ein Klappmesser, schlug die Frauen und fesselte die zwei Damen. Der Slowake versuchte sogar ein Opfer zu vergewaltigen.

Dann flüchtete der Täter mit der Beute (samt Handy und Schlüssel) und sperrte die Opfer in der Wohnung ein. Erst die Feuerwehr konnte die zwei Frauen befreien ("Heute" berichtete), die Opfer wurden ins Spital gebracht.

Verletzter Polizist bei Festnahme

Die Polizei leitete eine Großfahndung ein ("Heute" berichtete vor Ort), konnte nach kurzer Zeit schließlich ein Fahndungsbild des Kriminellen veröffentlichen. Wenige Tage nach dem Raubüberfall wurde der Verdächtige in einem Hotel in Salzburg festgenommen. Bei der Festnahme verletzte er Polizisten, zeigte sich sehr aggressiv, leistete massiven Widerstand ("Heute" berichtete ebenfalls).

Vermutlich Einweisung

Am Dienstag musste sich der Osteuropäer in Sankt Pölten wegen schweren Raubes, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt verantworten. "Ich wollte meine toten Eltern in Österreich rächen, dachte die beiden Frauen hätten damit etwas zu tun", so die absurde Erklärung des 21-Jährigen. Laut Gutachter Brosch ist der Angeklagte psychisch krank, leidet an Wahnvorstellungen - nähere Ausfolgerungen gab es dazu nicht.

Dass der Slowake auch in U-Haft in NÖ zugeschlagen hat und dann in der Justizanstalt Wien-Josefstadt für Ärger sorgte, dürfte mehr oder weniger unter den Tisch fallen. Der Angeklagte wurde für zurechnungsunfähig erklärt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (nach § 21/1). Das Urteil ist rechtskräftig. (Lie)