Österreich
Feuerwehr rät: Grillen nur wenn Löscher griffbereit
Die enorme Hitze lässt die nö. Böden weiter austrocknen. Im ganzen Bundesland gilt die Waldbrandverordnung, im Bezirk St. Pölten wurde diese mit Montag weiter verschärft. Ist nun Grillen verboten?
Bereits im April waren einzelne Bezirkshauptmannschaften aufgrund der enormen Trockenheit der Böden zu Waldbrandverordnungen gezwungen ("Heute" berichtete). Offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe ist dann verboten, ebenso wie das Wegwerfen von Glasscherben. Verstöße werden mit bis zu 7.270 Euro geahndet.
Erneute Verordnung in St. Pölten
Mittlerweile gilt die Waldbrandverordnung im gesamten Bundesland – in allen 20 Bezirken darf in der Natur nicht mehr mit offenem Feuer hantiert werden. Fun Fact: Aufgrund zwischenzeitlichen Niederschlags wurde die Verordnung in den Gemeinden Bad Großpertholz, St. Martin, Großschönau, Moorbad Harbach, Weitra und Unserfrau-Altweitra von 11. Juni bis 30. Juni ausnahmsweise ausgesetzt.
Und aufgrund der enormen Hitze der letzten Tage hat sich die Situation besonders im Bezirk St. Pölten erneut zugespitzt. "In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirk St. Pölten ist auf Grund der anhaltenden Trockenheit eine Austrocknung der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden", heißt es in einem Schreiben der BH, das am 30. Juli an sämtliche Behörden erging. Heißt: Der Boden brennt wie Zunder.
"Funkenflug beim Grillen nicht zu unterschätzen"
Dass man nun im Wald und in Waldesnähe – inklusive Wiesen und Felder – nicht Rauchen darf, ist klar. Doch wie sieht es mit dem Grillen zuhause oder an öffentlichen Plätzen aus? "Bei einer Grillerei sollte man derzeit genau auf die unmittelbare Umgebung achten, ob sich beispielsweise eine trockene Wiese oder ein Holzschuppen in der Nähe befindet. Nicht zu unterschätzen ist auch der Funkenflug", erklärt Franz Resperger, Sprecher des Landesfeuerwehrkommandos Niederösterreich.
Und: "Es wäre daher dringend ratsam, offenes Feuer derzeit nur im Beisein von Löschmitteln – also beispielsweise einem Feuerlöscher oder dem Gartenschlauch – zu entzünden.
Am öffentlichen Grillplatz am Ratzerdorfer See (Anm.: überall sonst ist Grillverbot) darf momentan noch gegrillt werden. "Derzeit gibt es noch keine Waldbrandverordnung für das Stadtgebiet. Ob eine ausgesprochen werden muss, wird gerade geprüft", so Sprecher Martin Koutny.
Franz Resperger rät im Ernstfall jedenfalls dazu, mit dem Anruf bei der Feuerwehr nicht zu zögern: "Sollte ein Grillfeuer außer Kontrolle geraten, unbedingt den Feuerwehrnotruf 122 wählen und gleichzeitig mit den ersten Löschversuchen starten. Eine verspätete Alarmierung könnte in der Folge zu einer größeren Katastrophe führen."
(nit)