Österreich

Tierschutzvereine müssen tausende Inserate löschen

Private Tierschutzvereine sind verzweifelt: Ab 1. Juli tritt ein neues Gesetz in Kraft, das ihnen die Tiervermittlung verbietet.

Heute Redaktion
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Ab 1. Juli dürfen private Tierschutzvereine keine Tiere mehr anpreisen.
Ab 1. Juli dürfen private Tierschutzvereine keine Tiere mehr anpreisen.
Bild: Screenshot

Eigentlich sollte das neue Tierschutzgesetz ein großer Schlag gegen illegale Tierhändler sein. Private Inserate zur Tiervermittlung im Internet sind ab 1. Juli strafbar. Doch das trifft auch kleine private Tierschutzvereine, die gegen den Paragrafen Sturm laufen.

Ohne ein Tierheim im Rücken können Betreiber von Tierschutzvereinen und Pflegestellen ihre Schützlinge nicht mehr weitervermitteln. Der Gesetzgeber verbietet uns einen Teil unserer Tätigkeit, lautet der Tenor.

Tierschutz-Katastrophe

Die Konsequenz des neuen Paragrafen 8a des Tierschutzgesetzes ist, dass am Freitag tausende Inserate auf willhaben.at, Facebook und den Internetseiten der Vereine gelöscht werden müssen. Nicht einmal Flyer darf man mehr aufhängen.

Private Vereine müssten über eine Betriebsstätte mit einer verfliesten, isoliertern Quarantänestation und einen Kurs absolviert haben, der 600 Euro kostet. Für die oft ehrenamtlich arbeitenden Vereine eine unerfüllbare Auflage.

Die Tierheime, zu denen sie hilfesuchende Menschen mit gefundenen und oft kranken Tieren schicken müssen, sind überfüllt.

Wie vermitteln?

Was der Gesetzgeber nicht erklärt ist, wie Privatpersonen in Zukunft neue Besitzer für ihre Tiere finden sollen. Auch der Wiener Tierschutzverein findet das einen "unfassbaren gesetzlichen Pallawatsch".

Eine Online-Petition für ein neues Tierschutzgesetz hat bereits über 5.000 Unterstützer. (csc)