Österreich
Dorfmeisters Ex-Partner: Jetzt gesteht er alles!
Andreas P. (47) soll Gläubiger um bis zu vier Millionen Euro gebracht haben. Nun bereut der Spielsüchtige in der Justizanstalt St. Pölten.
Das Spiel ist aus: Vergangenen Freitag verfügte sich der frühere Lebensgefährte von Michaela Dorfmeister in die Justizanstalt St. Pölten. Er ist zu den Betrugsvorwürfen geständig und gelobt Besserung.
Betrugsverdacht
„Ja, wir sind getrennt. Jeder geht seine eigenen Wege", vertraute Olympiasiegerin Michaela Dorfmeister (44) „Heute" unlängst an. Jener ihres Ex-Partners Andreas P. (47) führte ihn (vorerst) in die Justizanstalt St. Pölten. Dort sitzt er unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft.
Es geht um Millionen
Laut „Kurier" soll Andreas P. bekannte Unternehmer und Ex-Sportler um bis zu vier Millionen Euro erleichtert haben, in dem er ihnen ein Investment in sein Geschäftsmodell (Export von ausrangierten Industriemaschinen) aufschwatzte. Renditen wurden laut den Geschädigten aber sehr rasch nicht mehr ausbezahlt.
Er knackte zwei Mal Lotto-Sechser
Dorfmeisters Ex soll Millionen im Casino gelassen haben. Unsummen investierte er auch in Lottoscheine – er erriet auch tatsächlich zwei Mal (!) den Sechser. Mittlerweile ist das Leben des Spielsüchtigen kein Jackpot mehr: Letzten Donnerstag wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen. Einen Tag später stellte er sich freiwillig der Justiz.
"Niemand borgt ihm mehr Geld
„Ich begleitete ihn ins Gefängnis.Er hat mittlerweile erkannt, dass er seiner Krankheit nicht mehr alleine Herr werden kann und wollte sich in Kärnten in eine Klinik für Spielsucht begeben", sagt Anwalt Christian Reiter zu „Heute". „Er ist voll geständig und bereut die Sache zutiefst", so Reiter, der nun die U-Haft bekämpfen will, denn: "Als Haftgrund wird derzeit nur Tatbegehungsgefahr geltend gemacht. Diese sehe ich nicht – denn niemand borgt ihm mehr Geld oder macht Geschäfte mit ihm."
Es drohen bis zu 5 Jahre Haft
Das Landeskriminalamt Niederösterreich ermittelt derzeit noch in der Causa. Erst unlängst hat eine ergänzende Einvernahme stattgefunden. Sollte Andreas P. wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt werden, drohen ihm fünf Jahre Gefängnis. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.