2017 kommentierte eine deutsche Nutzerin unter einem Text über Rechtsextreme "Vollpfosten sind Vollpfosten". Die folgende Sperre landete vor Gericht.
Die deutsche "taz" hatte 2017 über die Aktion der als rechtsextrem eingestufte Gruppierung "Identitäre Bewegung" berichtet, die versucht hatte, NGOs im Mittelmeer bei der Rettung von Flüchtlingen zu behindern. Auf Facebook wurde der Artikel geteilt. Ein Nutzer echauffierte sich dabei darüber, dass die Crew des zur Aktion gecharterten Schiffs "C-Star" als rechtsextrem eingestuft wurde.
Darunter kommentierte eine Nutzerin: "Vollpfosten sind Vollpfosten und basta." Facebook löschte diesen Kommentar und sperrte das Facebook-Konto der Frau für 30 Tage. Das Netzwerk begründete die Sperre damit, dass die Nutzerin den Kommentator gemobbt habe. Nun, eineinhalb Jahre später, gibt das Amtsgericht Tübingen aber der Nutzerin Recht, denn mit dem Kommentar sei der Nutzer nicht gemobbt worden, er sei auch gar nicht gemeint gewesen.
"Überspitzter, polemischer" Kommentar
Das Amtsgericht stellte fest, dass Facebook seine Pflichten durch die Sperre verletzt habe. "Facebook habe sich vertraglich verpflichtet, eine Kommunikationsplattform bereitzustellen und Inhalte der Kunden zu veröffentlichen", heißt es bei der "taz". Eine Sperre sei demnach nur bei der Verletzung der Gemeinschaftsstandards möglich, was hier nicht der Fall sei.
So sei die Bezeichnung Vollpfosten zwar herabwürdigend, aber keine Hassrede, sondern ein "überspitzter, polemischer" Kommentar, der von der Meinungsfreiheit gedeckt war. Die Nutzerin habe die C-Star-Crew bei einer auf Öffentlichkeit ausgelegten Aktion kommentiert, anders wäre es bei einer "Privatperson". Abgelehnt wurde dagegen der Antrag, dass der Satz "Vollpfosten sind Vollpfosten" nie wieder eine Sperre zur Folge haben dürfe. Es komme laut Gericht auf den Kontext an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rfi)