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Erster Friseursalon hat bereits geöffnet
In Linz öffnete am heutigen 1. Mai bereits der erste Friseursalon. Friseurin Karin B. berichtet, wie das trotz Feiertag möglich ist.
"Wir dürfen schon offen haben, wir haben ein Schreiben erhalten", sagt Karin B. im Gespräch mit "Heute". Mit den richtigen Schutzvorkehrungen und einem Plexiglasschutz lächelt sie auf dem Foto aus ihrem Salon. "Die ersten Kunden seien bereits eingetreten", heißt es aus dem Friseursalon "Le Figaro" aus Linz.
Mit Vereinbarung ist die Öffnung auch am 1.Mai möglich
Die Regeln zur Lockerung der Corona-Beschränkungen sehen vor, dass ab dem 1. Mai Geschäfte wieder öffnen dürfen. Da es ein Feiertag ist, gilt das eben nicht für alle. Aber Friseure können aufsperren, wenn sie eine Vereinbarung vorweisen können. Das teilt die Wirtschaftskammer (WKÖ) mit. Davor wurde noch mit Sanktionen gedroht, wenn Friseure wiederrechtlich an gesetzlichen Feiertagen aufsperren. Jetzt sei es jedoch laut Aussendung von Donnerstag wieder anders.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Kunden und Mitarbeiter verpflichtend, letztere müssen bei Behandlungen im Gesicht auch ein Gesichtsschild tragen. Zwischen den Kunden gilt die Ein-Meter-Mindestabstandsregel. Weil das dort meistens nicht möglich ist, werden die Waschplätze durch Plexiglaswände voneinander getrennt.
Einzelhandel bleibt zu
Alle Feiertagsbeschränkungen und Bestimmungen gelten weiter: Im Einzelhandel darf am Feiertag nicht aufgesperrt werden. "Bestimmte Betriebe" dürfen aber öffnen. Das gilt, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat eine Beschäftigung an bis zu vier Wochenenden oder Feiertagen vereinbart haben. Bei entsprechender Vereinbarung sind die Beschäftigung und gewerbliche Tätigkeiten wie das Offenhalten eines Friseurlokals und die Betreuung von Kunden am 1. Mai zulässig.