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Polizei erschießt Mieter während Zwangsräumung

Ein Mieter griff bei der Räumung seiner Wohnung die Polizei mit einem Messer an. Als er auf Warnungen nicht reagierte, schoss ein Beamter auf ihn.

In Köln hat die Polizei einen bewaffneten, aggressiven Mieter während einer Zwangsräumung erschossen.
In Köln hat die Polizei einen bewaffneten, aggressiven Mieter während einer Zwangsräumung erschossen.
Kantonspolizei St. Gallen

Die Polizei hat am Mittwoch in Köln einen Mieter bei einer Zwangsräumung erschossen. Der 48-Jährige habe die Einsatzkräfte im Stadtteil Ostheim zuvor mit einem Messer angegriffen, teilten die Beamten in Köln und Bonn sowie die Kölner Staatsanwaltschaft mit. Nachdem der Einsatz von Pfefferspray und die Androhung des Gebrauchs der Schusswaffen erfolglos geblieben seien, hätten die Beamten geschossen. Dabei sei der Mann tödlich verletzt worden.

Gerichtsvollzieher kam mit der Polizei

Bereits im Vorfeld habe er für den Fall einer Zwangsräumung Drohungen ausgesprochen, hieß es weiter. Aus diesem Grund habe die Gerichtsvollzieherin die Polizei um Unterstützung gebeten. Die Beamten in Bonn übernahmen aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen.

Der Mann habe mehrmals randaliert

Wie die "Bild" berichtet, war der erschossene Mann bereits mehrmals im Gefängnis gewesen und der Polizei wegen anderer Delikte bereits bekannt. Zudem habe er vor sieben Jahren mit einer Schusswaffe auf eine Nachbarin gezielt. Er soll zudem oft betrunken gewesen sein und habe in diesem Zustand mehrmals randaliert. Darauf soll auch die Wohnungsräumung zurückgehen.

Suizid angekündigt

Der Tote sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft zuletzt im Juni 2022 beim Amtsgericht Köln angeklagt worden. "Der Anklage lag der Vorwurf zugrunde, Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben, nachdem der Beschuldigte seinen Suizid angekündigt und sich gegen die ihm zu Hilfe eilenden Polizeibeamten mit Tritten zur Wehr gesetzt hatte", berichtete Oberstaatsanwalt Bremer.

Aus Neutralitätsgründen hat die Polizei Bonn die Ermittlungen übernommen.

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