Frau schildert neuen Fall

Zug-Exhibitionist wieder da – Festnahme nicht möglich

Ein 42-Jähriger nimmt in Zügen zwischen Wien und Baden regelmäßig sexuelle Handlungen an sich vor. Fast täglich kommen neue Fälle hinzu.
Sarah Marie Piskur
29.03.2025, 07:00

Kaum ein Tag vergeht ohne eine neue Meldung über jenen 42-Jährigen, der in Zügen zwischen Wien und Baden regelmäßig sexuelle Handlungen an sich vornimmt. Gezielt suche er sich Plätze im Sichtbereich von Mädchen und jungen Frauen.

Immer wieder melden sich Betroffene, berichten von ihren Erlebnissen. Viele haben mittlerweile Angst, mit Zügen auf dieser Strecke zu fahren.

Auch der Vater einer jungen Mädchens wandte sich bereits mit Vorwürfen an die ÖBB. "Es ist unfassbar und absolut inakzeptabel", schrieb der Vater in seiner Beschwerde an das Öffi-Unternehmen.

"Drei Kinder, darunter meine Tochter, mussten mitansehen, wie ein Mann ihnen gegenübersitzend an sich selbst sexuelle Handlungen vornahm und die Kinder dabei anstarrte", erzählt er weiter. Die ÖBB reagierte und will nun die Kontrollen auf der Strecke verstärken.

Neuer Fall in der S3

Jetzt meldete sich schließlich ein neues Opfer des amtsbekannten 42-Jährigen. Die 18-jährige Magdalena saß gerade in der S3 Richtung Hollabrunn, als sie den Mann kurz vor Pfaffstätten im Zug sah und wiedererkannte.

"Ich habe diesen Mann schon einmal gesehen und da hat er sich gegenüber von mir hingesetzt und genau das gemacht", erzählt sie. Damals habe sie sich weggesetzt, weil es ihr unangenehm war. Nun traf sie ihn wieder im Zug an. Für sie sah es so aus, "als wäre er wieder auf der Suche nach dem nächsten Mädchen". Es gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft reagiert

Für viele Betroffene ist unverständlich, dass der Beschuldigte 42-Jährige weiterhin auf freiem Fuß ist und immer wieder neue Taten verüben kann. Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt erklärt auf "Heute"-Anfrage, woran das liegt.

Zunächst lag es daran, dass der 42-Jährige laut einem psychiatrischen Gutachten vom Sommer 2024 als unzurechnungsfähig galt. Verfahren bis weit in das Jahr 2024 mussten deshalb aus rechtlichen Gründen eingestellt werden.

Im Herbst 2024 wurde schließlich ein neues Gutachten angefordert, "das dem Gutachten vom Juli 2024 nachvollziehbar widerspricht und dem Beschuldigten nunmehr Zurechnungsfähigkeit attestiert", so Habitzl. Daraufhin wurden Strafanträge an den jeweils örtlichen Bezirksgerichten eingebracht.

Sieben Vorfälle an einem Tag

Im März wurde nun von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt neuerlich ein Strafantrag "beim örtlich zuständigen BG Wiener Neustadt eingebracht", erklärt Habitzl. Der Grund hierfür waren sieben Vorfälle, die sich alle am 13. März 2025 zugetragen haben sollen.

Zudem wurde ein Antrag eingebracht, das Verfahren an das Bezirksgericht Favoriten abzutreten. "Um die Hauptverhandlung dort wegen aller Fakten gemeinsam führen zu können", so Habitzl.

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Strafrahmen zu gering

Eine Festnahme des beschuldigten 42-Jährigen sei aber "trotz evidenter Tatbegehungsgefahr" aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Dazu wäre eine Strafdrohung von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe vorauszusetzen. In diesem Fall würde jedoch ein maximaler Strafrahmen von bis zu sechs Monaten drohen.

"Dass in einem solchen Fall eine Festnahme rechtlich nicht möglich ist, ist somit eine Folge der Entscheidungen des Gesetzgebers. Die Strafverfolgungsbehörden haben sich an diese rechtlichen Vorgaben zu halten", so Habitzl.

{title && {title} } SaPi, {title && {title} } Akt. 29.03.2025, 10:21, 29.03.2025, 07:00
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