Fast zwei Drittel Syrer

Zahl der Asylanträge in Österreich erneut gesunken

Die Zahl der in Österreich gestellten Asylanträge gingen im Februar erneut zurück. Im Vergleich zu 2023 gibt es ein Minus von 19 Prozent. 

Newsdesk Heute
Zahl der Asylanträge in Österreich erneut gesunken
Die Zahl der Asylanträge in Österreich ging zurück. Archivbild.
Michael Gruber / EXPA / picturedesk.com

Die Zahl der Asylanträge in Österreich nimmt weiterhin ab. Wie am Mittwoch bekannt wurde, wurden im Februar 2.183 diesbezügliche Ansuchen gestellt. Das bedeutet einen Rückgang von 104 Fällen im Vergleich zu Jänner. Verglichen mit dem Februar 2023 bedeuten die aktuellen Zahlen ein Minus von 19 Prozent. Zusammengezählt gab es in den ersten beiden Monaten 2.509 Anträge weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Seit Anfang des Jahres erhielten 3.277 Personen in Österreich Asyl, weitere 1.404 Mal wurde subsidiärer Schutz gewährt. 208 Personen erhielten einen humanitären Aufenthaltstitel. Laut offiziellen Zahlen war der Anteil der negativen Asylbescheide höher als jener der positiven – beim subsidiären Schutz ist das Verhältnis umgekehrt. 

Relativ viele Frauen

Zudem weist die Statistik 849 "sonstige Entscheidungen" aus. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen Personen zwar einen Asylantrag gestellt haben, dann aber in ihre eigentlichen Zielländer weitergereist sind. 

44 Prozent aller Anträge gehen auf Asylwerberinnen zurück, was einen relativ hohen Anteil an Frauen bedeutet – 2023 waren etwa noch 76 Prozent aller Asylsuchenden männlich. Die dominante Gruppe sind die 18- bis 35-Jährigen. Fast zwei Drittel (61 Prozent) der Asylsuchenden kommen aus Syrien, die zweitgrößte Gruppe entfällt auf Menschen aus Afghanistan.

Dem gegenüber stehen 2.037 Abschiebungen, die das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl veranlasst hat. 893 Ausreisen davon erfolgten selbstständig, die übrigen 1.144 zwangsweise. Bei diesen Außerlandesbringungen waren 39 Prozent der Personen laut Innenministerium strafrechtlich verurteilt. Oft handelt es sich dabei allerdings um EU-Bürger und nicht um Asylwerber.

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