Klimaschutz
WWF warnt vor tierischen Souvenirs im Urlaub
Illegale Mitbringsel können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Ein Souvenirratgeber bietet Orientierung.
Urlaubssouvenirs erinnern an die schönste Zeit des Jahres, können bei der Rückreise aber zu bösen Überraschungen und empfindlichen Strafen führen. Unzählige Mitbringsel werden jährlich an den Landesgrenzen beschlagnahmt – insbesondere geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte aus ihnen.
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Die Einfuhr bestimmter Souvenirs ist entweder gänzlich verboten oder nur mit Genehmigung erlaubt. Reisenden droht die Beschlagnahme, Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro und im Extremfall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, warnte die Naturschutzorganisation WWF am Donnerstag. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, daher bietet der WWF einen Souvenirratgeber an.
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„"Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und daher geschützt sein. Wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft, ist man auf der sicheren Seite", rät WWF-Artenschutzexperte Georg Scattolin.“
Souvenirratgeber bietet Orientierung
25 Millionen Seepferdchen würden jedes Jahr für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin getötet und mehr als eine Million Krokodile und Warane werden jährlich in der Modeindustrie verarbeitet, berichtete der WWF.
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Über 37.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. Deren Einfuhr ist entweder gänzlich verboten oder nur mit aufwendigen Genehmigungen erlaubt. Reisenden drohen die Beschlagnahme der verbotenen Erinnerungsstücke, Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro und im Extremfall sogar bis zu fünfjährige Freiheitsstrafen.
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Die Liste problematischer Souvenirs ist lang. Besonders häufig beschlagnahmte Erinnerungsstücke sind:
• Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern
• Verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände
• Lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel
• Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, z. B. vom Leoparden
• Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden)
• Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein
• Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus
Mehr Informationen liefert der WWF Souvenirratgeber
Der WWF Souvenirratgeber informiert nach dem Ampelsystem, welche Mitbringsel man meiden soll und gibt Tipps für gute Alternativen: Rot heißt "Finger weg", bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen, Grün bedeutet "empfehlenswert". Der Ratgeber ist im Apple Store bzw. Google Play Store oder als PDF unter wwf.at/souvenirratgeber verfügbar.