Steiermark

Wutpolizist darf selbst wählen, ob er vor Gericht kommt

Der Ausraster vom steirischen Vizepolizeidirektor Alexander Gaisch sorgte für österreichweite Schlagzeilen. Nun wurde ihm eine Diversion angeboten.

Heute Redaktion
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Der Vorfall bei der Polizei in der Steiermark sorgte im November 2019 für Schlagzeilen (Symbolbild).
Der Vorfall bei der Polizei in der Steiermark sorgte im November 2019 für Schlagzeilen (Symbolbild).
Elmar Gubisch / picturedesk.com

Im November 2019 sorgte ein Telefonat am Polizeinotruf für österreichweite Schlagzeilen. Der steirische Vizepolizeidirektor Alexander Gaisch rastete aus, weil der jeweilige Beamte seinen Vorgesetzten nicht sofort erkannte und drohte ihm ein Disziplinarverfahren an, "Heute" berichtete.

Es folgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in mehrere Richtungen. Sein Ausraster hat nun Konsequenzen. Gaisch wurde eine Diversion angeboten. Nimmt er diese nicht an, muss er vor Gericht, berichtet die "Kleine Zeitung".

Geldstrafe oder Gericht

Wenn er einer außergerichtlichen Erledigung der Causa zustimmt, muss er Geld bezahlen, erhält aber keine Strafe. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und dürfte daher entsprechend beträchtlich sein. Wenn er dies nicht tut, droht ihm ein Strafantrag wegen versuchter Nötigung.

Gaisch selbst hat noch keine Entscheidung getroffen. Die Frist läuft noch. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen die Diversion hätte, muss polizeiintern entschieden werden.

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