Gericht entschied

Wurmmittel gegen Corona: Freispruch gegen Arzt gekippt

Ein Arzt in Niederösterreich verschrieb in der Pandemie ein Entwurmungsmittel gegen Covid. Nun hob das Verwaltungsgerichtshof den Freispruch auf!
Wien Heute
04.02.2025, 06:30

Am 14. Dezember 2021 bat eine Patientin ihren Hausarzt in Niederösterreich wegen einer Corona-Infektion um Hilfe. Der Mediziner griff zu einer ungewöhnlichen Verordnung hinreißen, verschrieb der Frau das Entwurmungsmittel "Ivermectin 3 mg, 60 Stück". Als Begründung gab er "Fadenwürmer" an, doch das dürfte nur ein Vorwand gewesen sein. "Die Patientin habe große Angst vor Corona gehabt und sie habe ihre gesamte Familie versorgen wollen", heißt es im Akt des Verwaltungsgerichtshofs.

Nicht zugelassenes Medikamt verordnet

Das Mittel stand bei Impfskeptikern in der Pandemie hoch im Kurs, wurde auch von FPÖ-Politikern "empfohlen". Den Pillen gegen Krätze und Würmer wurde eine antivirale Wirkung angedichtet – waren aber in der Packungsgröße gar nicht für die Behandlung von Menschen zugelassen. Nach wie vor gibt es keine wissenschaftlichen Belege für eine Wirksamkeit von Ivermectin gegen das Coronavirus beim Menschen, wie das deutsche Robert Koch-Institut (RKI) schreibt.

Rezept brachte Arzt Ärger

Das wurmstichige Rezept hatte ein Nachspiel für den experimentierfreudigen Mediziner. Der Disziplinarrat der Ärztekammer verdonnerte den Arzt laut "Die Presse" zu einer Strafe von 4.000 Euro – weil er das Medikament gegen Covid eingesetzt hatte. Dazu kamen noch 1.000 Euro Verfahrenskosten. Die Krankheit war bei der Patientin übrigens nach ein paar Tagen wieder vorbei, was aber nicht mit der verordneten Medizin in Zusammenhang gestanden sein dürfte.

Beschwerde wurde zu Bumerrang

Der Doktor beschwerte sich jedenfalls bei Gericht über die Geldstrafe. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hob das behördliche Disziplinarerkenntnis am 1. August 2024 ersatzlos auf, sprach den Arzt gemäß § 161 Abs. 1 des Ärztegesetzes frei. Begründung: In dem Disziplinarerkenntnis sei kein Name der Patientin angeführt gewesen.

Freispruch gekippt

In der nächsten Instanz ließ das der Verwaltungsgerichtshof in Wien nicht gelten. Es würde schon reichen, einem Menschen ein nicht zugelassenes Mittel zu verschreiben – ein Name sei gar nicht erforderlich. Der Freispruch wurde gekippt. Nun heißt es in dem Verfahren "zurück zum Start" – dem Mediziner droht nun mitunter eine noch höhere Strafe.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.02.2025, 06:59, 04.02.2025, 06:30
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