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Wohnheim-Skandal– "Die Pflegerin misshandelte die Frau"
Eine 26-jährige Zeugin aus dem Kanton St. Gallen ist schockiert: Sie konnte kürzlich von ihrer Wohnung aus einen fürchterlichen Vorfall beobachten, der sich in einem Zimmer eines Wohnheims für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung abspielte. "Ich schaute aus dem Fenster und sah, wie eine Pflegerin eine ältere Bewohnerin packte und aufs Bett schubste. Dann schrie sie die Frau an und bewarf sie mit Gegenständen." Die 26-Jährige habe daraufhin die Polizei alarmiert und sei raus vor das Haus gegangen. "Da konnte ich gleich nochmals beobachten, wie die Pflegerin die Frau misshandelte."
Diese Menschen sind völlig ausgeliefert
Nachdem die Polizei eingetroffen war, habe sie sich vor Ort einen Überblick verschafft. "Eine Polizistin sagte mir, dass die Pflegerin vermutlich mit der Situation überfordert war und deshalb so reagierte. Die Bewohnerin soll sehr unruhig sein und oft in der Nacht herumlaufen", so Lena. Für sie unverständlich: "Ich dachte, ich höre nicht richtig. Ich fühlte mich nicht ernst genommen und hatte Angst um die Frau, die aufgrund einer Behinderung komplett hilflos und der Situation ausgeliefert wirkte."
Polizei informiert, Informationen eingeholt
Am nächsten Tag habe ihr die Polizei mitgeteilt, dass sie der Sache nachgehe. "Ich hoffe wirklich, dass etwas unternommen wird. Mich hat der Vorfall emotional sehr aufgewühlt", sagt die junge Frau. In der Zwischenzeit hat sie auf Tiktok ihre Beobachtungen mit ihren Followern und Followerinnen geteilt: "Ich bekam ganz viele Rückmeldungen. Alle sind sehr schockiert und sagen, dass es gut war, dass ich die Polizei alarmiert habe."
Vorwürfe werden untersucht
Wie es beim betroffenen Heim auf Anfrage heißt, ist man über den Sachverhalt informiert. Man untersuche die Vorwürfe in Zusammenarbeit mit der Polizei. Die beschuldigte Mitarbeiterin sei derzeit nicht im Dienst. "Wenn der Umgang mit Menschen, insbesondere mit Menschen mit Beeinträchtigung, grenzüberschreitend ist, ist dies in keiner Art und Weise tolerierbar", sagt der Geschäftsführer.
Meldungen wie diese häufen sich und sind unbedingt zu melden
Sollte es trotzdem zu grenzüberschreitendem Verhalten kommen, werde dies zu angemessenen, auch personalrechtlichen Konsequenzen führen. "Eine solche Meldung ist immer sehr ernst zu nehmen und wird bei uns in jedem Fall auch intern weiter bearbeitet", so der Geschäftsführer.
Staatsanwaltschaft
Auch die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat Kenntnis vom Vorfall. "Es wird, wie in solchen Fällen üblich, ein Strafverfahren durchgeführt. Konkret befragt die Kantonspolizei die Beschuldigte sowie allfällige weitere Personen und erstellt anschließend einen Rapport zuhanden der Staatsanwaltschaft", sagt Sprecherin Beatrice Giger. Dabei werde auch geprüft, ob ein Offizialdelikt vorliege: "Falls dem nicht so ist, wird das Verfahren mangels Strafantrags eingestellt."