NÖ-Verordnung verschärft

Wölfe können jetzt leichter geschossen werden

In einer Sitzung wurde die Wolfsverordnung in NÖ einstimmig novelliert und verschärft. Entnahmen und Vergrämungen sind nun leichter möglich.

Niederösterreich Heute
Wölfe können jetzt leichter geschossen werden
Der Wolf kann in Niederösterreich jetzt leichter geschossen und vergrämt werden. (Symbolbild)
Getty Images

Die Niederösterreichische Landesregierung hat die NÖ Wolfsverordnung in ihrer Sitzung einstimmig novelliert und verschärft. Schon bisher waren zusätzliche Bescheide oder Freigaben nicht mehr notwendig, sondern gelten verschiedene Kriterien, nach denen auffällige Wölfe von Jägern sofort vergrämt oder entnommen werden dürfen.

Diese Kriterien wurden jetzt angepasst und verschärft, damit sollen Vergrämungen und Entnahmen, also Abschüsse, von auffälligen und gefährlichen Wölfen erleichtert werden und rascher passieren.

"Nicht mehr bedroht"

"Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber er bedroht andere Tiere, egal ob Wild-, Nutz- oder Haustiere. Und vor allem ist das Sicherheitsgefühl der Menschen in manchen Regionen massiv bedroht. Wir haben jetzt neue rechtliche Möglichkeiten gefunden, um die Wolfsverordnung zu verschärfen und machen das sofort", erklärt Landeshauptfrau Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP).

Landesrat Stephan Pernkopf (VP) gab die Verschärfung der Wolfsverordnung in einer Aussendung bekannt. (Archivbild)
Landesrat Stephan Pernkopf (VP) gab die Verschärfung der Wolfsverordnung in einer Aussendung bekannt. (Archivbild)
NLK Filzwieser

Die Verordnung wurde in einigen Punkten nachgeschärft, unter anderem gibt es Änderungen bei den Annäherungsgebieten, in denen Wölfe nicht toleriert werden. Bisher galt immer das Siedlungsgebiet als jenes Gebiet, an welches sich Wölfe nicht unter 100 Meter annähern durften. Nun wurde diese Regelung auch auf bewohnte Gebäude, Stallungen und Gehöfte in Streulagen erweitert.

Die Verordnung wurde in einigen Punkten nachgeschärft, unter anderem gibt es Änderungen bei den Annäherungsgebieten, in denen Wölfe nicht toleriert werden. Bisher galt immer das Siedlungsgebiet als jenes Gebiet, an welches sich Wölfe nicht unter 100 Meter annähern durften. Nun wurde diese Regelung auch auf bewohnte Gebäude, Stallungen und Gehöfte in Streulagen erweitert.

Unmittelbare Bedrohung

Eine weitere Verschärfung betrifft Risse von sachgerecht geschützten Nutztieren. Wenn nach einem solchen Riss weiterhin eine Gefahr für Nutztiere ausgeht, wird dieser Wolf als unmittelbare Bedrohung eingestuft. Somit liegt direkt – ohne zusätzlich erforderliche Freigabe – die Grundlage für eine Entnahme vor, ohne dass auf weitere Risse gewartet werden muss.

Zudem ist die Entnahme, also der Abschuss von Problemwölfen, nicht mehr nur im betroffenen Jagdrevier möglich, sondern erstreckt sich auch auf die angrenzenden Jagdreviere.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Niederösterreichische Landesregierung hat die Wolfsverordnung einstimmig verschärft, um die Entnahme und Vergrämung von auffälligen und gefährlichen Wölfen zu erleichtern
    • Neue Regelungen betreffen unter anderem die Annäherungsgebiete und die sofortige Entnahme von Wölfen, die eine unmittelbare Bedrohung für sachgerecht geschützte Nutztiere darstellen
    red
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