Österreich

Wirbel um Therapie für Flüchtlingsschwestern mit Tum...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein Streit über die Obsorge von zwei Kindern sorgt derzeit in Wien und Niederösterreich für Wirbel. Zwei Schwestern (13, 14), die in Österreich um Asyl angesucht haben, leiden beide an Tumor-Erkrankungen. Für die nötigen medizinischen Untersuchungen ist eine Unterschrift des Obsorge-Berechtigten nötig. Die Frage, wer für die beiden Mädchen verantwortlich ist, ist aber ungeklärt.

Erst kürzlich wurde bei der 14-Jährigen ein Gehirntumor diagnostiziert, ihre um ein Jahr jüngere Schwester hat ein bösartiges Geschwür am Hals, berichten das Nachrichtenmagazin "Profil" und "Ö1". Für Behandlungen der beiden Mädchen sind neben Therapien auch regelmäßige Untersuchungen, darunter Magnetresonanz-Tomographien nötig. Für ein MRT braucht es jedoch die schriftliche Einwilligung eines Obsorge-Berechtigten. Doch diesen gibt es nicht. 

Nachdem der Vater in Afghanistan ermordet worden war und die Mutter kurz darauf auf der Flucht verschollen ist, sind die beiden Mädchen und ihr 18-jähriger Bruder auf sich alleine gestellt.

Der volljährige Bursch sei aber laut seinen Betreuern mit der Situation völlig überfordert, die zuständige Behörde – die Bezirkshauptmannschaft Baden – verweist auf den 18-Jährigen. Bezirkschef Heinz Zimper laut "Profil": "Natürlich ist das eine belastende Aufgabe, aber er bekommt von uns jede Unterstützung, um sie zu bewältigen." Auch die Sozialarbeiter der BH hätten sich den Fall genau angesehen. Das Gesamtbild werde so sein, dass er sehr wohl dazu in der Lage sei, meint Zimper.  

Weil bei Untersuchungen Befunde und Einwilligungserklärungen fehlten, wurden heilungsbringende Maßnahmen bereits verschleppt, der Gesundheitszustand der beiden habe sich verschlechtert. Die Kinder- und Jugendhilfe habe die fehlenden Unterschriften schließlich zugesichert.

Dennoch ist das Problem der Obsorge über die zwei Flüchtlingsmädchen nicht gelöst. "Es handelt sich um einen Erwachsenen und zwei Kinder, also um eine Familie", heißt es bei der Bezirkshauptmannschaft. Juristen wiederum erklären im "Profil": "Eine automatische Übertragung der Obsorge gibt es nicht."

Ein Pflegschaftsgericht soll nun Klarheit in den Fall bringen.