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Wirbel um fleischlose Kost für Gefängnis-Insassen

In einem Schweizer Gefängnis werden vorläufig festgenommene Personen nur vegetarisch verpflegt. Nun wird ein Ende der "Bevormundungspraxis" gefordert.

In einem Schweizer Gefängnis werden "vorläufig festgenommene" Personen – diesen Status hat man maximal 96 Stunden – fleischlos verköstigt.
In einem Schweizer Gefängnis werden "vorläufig festgenommene" Personen – diesen Status hat man maximal 96 Stunden – fleischlos verköstigt.
Getty Images/iStockphoto

Scharfe Kritik am Fleisch-Verbot im Gefängnis Zürich-West: Carna Libertas, ein Verein für den "verantwortungsvollen Fleischgenuss" ist empört, dass die vorläufig festgenommenen Insassen des Gefängnisses rein vegetarisch verpflegt werden. "Die Bevormundung der Bevölkerung bezüglich Ernährung durch die Behörden nimmt groteske Züge an", sagt Peter Zimmermann von Carna Libertas. Noch 2020 sei ein Vorstoß im Zürcher Gemeindeparlament gescheitert, der in Stadtzürcher Spitälern und Altersheimen nur noch vegetarisches und veganes Essen forderte. Nun gehe die Bevormundung weiter.

"Haben die Behörden bei den Heimen noch Einsehen gezeigt, sind sie bei den Gefangenen unzimperlich vorgegangen", so Zimmermann. "'Mit denen kann man das ja machen', scheint die Devise gewesen zu sein." Der Verein verurteile den "skandalösen Umgang" mit den Gefangenen, sagt Zimmermann. "Gerade in Gefangenschaft, wo es für die Betroffenen keinerlei Wahlfreiheit gibt, ist diese Verweigerung von Fleischnahrung ein sehr grober Einschnitt in die Persönlichkeitsentfaltung." In einem Brief an die zuständige Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, fordert der Verein ein Ende dieser "Bevormundungspraxis".

Fleisch-Menü in U-Haft und im Strafvollzug

Die Direktion der Justiz und des Innern habe den von Carna Libertas erhaltenen Brief beantwortet, wie ein Sprecher bestätigt. Der vom Verein erwähnte Fall betreffe die Situation in der vorläufigen Festnahme im Gefängnis Zürich West. "Bei dieser handelt es sich um einen sehr komplexen Betrieb, dessen Management für die Mitarbeitenden höchst anspruchsvoll ist." Zu dieser Komplexität trage bei, dass die Fluktuation bei den Inhaftierten sehr hoch sei und die Verweildauer nur kurz – maximal 96 Stunden. "Um die Abläufe zumindest ein bisschen zu vereinfachen, entschieden sich die Verantwortlichen dafür, in der vorläufigen Festnahme fleischloses Essen anzubieten."

Damit entfalle die Abklärung der spezifischen Essensgewohnheiten. Wer nach der vorläufigen Festnahme nicht entlassen wird, komme in Untersuchungshaft. "Dort – wie auch später im Rahmen des Strafvollzugs – können die Inhaftierten wählen, ob sie ihr Essen mit oder ohne Fleisch haben möchten."

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