Politik

"Willkürlich blockiert" – Experte hat die Nase voll

Die Umsetzung der Richtlinie zu Verbandsklagen hätte eigentlich bereits am 25. Dezember 2022 in Kraft treten sollen. Doch sie kommt erst später.

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Die EU Richtlinie zu Verbandsklagen hätte eigentlich am 25. Dezember in nationales Recht umgesetzt werden sollen. In Österreich gibt es aber noch nicht einmal eine in der Regierung abgestimmte Regierungsvorlage, ärgert sich der Verbraucherschutzverein

"Das Justizministerium (Grüne) hat einen (geheimen) Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt, doch eine Einigung mit der ÖVP scheint nicht zustande gekommen zu sein", berichtet Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Damit wird jede Verbandsklagetätigkeit des VSV willkürlich blockiert."

Regierung im Verzug

Im Nationalrat wird eine Bürgerinitiative des VSV für eine Berechtigung zur Verbandsklage nach dem bestehenden Konsumentenschutzgesetz im Petitionenausschuss von mal zu mal verschoben. Nach der Umsetzung der neuen Verbandsklagen Richtlinie müsste man dem VSV zumindest das Recht einräumen, in einem Verwaltungsverfahren um eine Klageberechtigung anzusuchen. Ohne Gesetz ist auch das nicht möglich.

"ÖVP und SPÖ erfüllen den Wunsch ihrer Sozialpartner (WKÖ und AK) und blockieren im Ausschuss und in der Regierung blockiert die ÖVP die Umsetzung von EU-Recht. Das ist eine Politik im Interesse von Konzernen wie etwa Volkswagen (VW) oder Phlilips, gegen die Sammelaktionen des VSV laufen," stellt Kolba klar. "Die ÖVP stellt sich somit auf allen Ebenen gegen die Verbraucherinteressen."

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