Sepa-Lastschrift

Wienerin wütend: "GIS buchte ohne Erlaubnis 90 Euro ab"

Weil Gina L. bei der Online-Anmeldung ein Konto angab, wurden ihr per Lastschrift 90 Euro abgebucht: "Ohne mein Einverständnis", so die Wienerin.

Wien Heute
Wienerin wütend: "GIS buchte ohne Erlaubnis 90 Euro ab"
Gina L. stoppte die unerlaubte Abbuchung von ihrem Konto, soll nun Bankspesen zahlen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com, zVg

Wenn die Sprache auf das GIS (jetzt OBS) kommt, dann läuft Gina L. (59) heiß: Die Wienerin zahlte die Beiträge für die Ottakringer Wohnung ihres Mannes Herbert S. bisher alle zwei Monate per Erlagschein: "Dann haben wir ein Schreiben bekommen, dass wir die Infos online updaten sollen", erzählt die 59-Jährige im Gespräch mit "Heute".

Da ihr Mann nicht so online-affin ist, erledigte die Wienerin diese Aufgabe: "Ich weiß leider nicht mehr so genau, welche Zahlungsmethode ich angekreuzt habe, aber ich musste ein Bankkonto angeben. Auf jeden Fall habe ich niemals die Zustimmung zu einem Sepa-Lastschriftmandat gegeben. Und nur, weil ich ein Bankkonto angebe, heißt das nicht automatisch, dass man einfach Geld von meinem Konto abbuchen kann", ärgert sich Gina L.

Man erklärte mir, dass per Erlagschein nur eine Einmal-Zahlung möglich wäre. Das kommt aber für mich nicht infrage
Gina L.
beschwert sich über die OBS-Zahlungsmodalitäten

Mitte Februar erhielt sie die Meldebestätigung, doch dann der Schock: "Die GIS hat mir einfach 90 Euro von meinem Konto abgebucht. Auf Nachfrage wofür, hieß es, dass es sich um offene Forderungen aus den vergangenen Jahren handelt. Ich habe dann eine ganz genaue Auflistung verlangt, doch diese kam nicht und damit auch kein Nachweis für offene Forderungen."

Gina L. holte über ihre Bank die 90 Euro auf ihr Konto zurück und forderte per Telefon beim OBS Erlagscheine an: "Man erklärte mir, dass per Erlagschein nur eine Einmal-Zahlung möglich wäre. Eine Einmal-Zahlung kommt aber für mich aus mehreren Gründen nicht infrage, also habe ich selbst einen Dauerauftrag alle zwei Monate immer am Monatsersten veranlasst", so die Buchhalterin.

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    Ob man damit auch die Menschen in Österreich erreichen will, die gar nicht ORF schauen und künftig trotzdem dafür zahlen müssen? 
    Screenshot ORF

    Mahnung und verrechnete Bankspesen

    Dennoch erhielt die Wienerin Anfang März ein Schreiben mit einer Mahngebühr in Höhe von 16 Euro – angeblich war der Februar nicht bezahlt worden: "Aufgrund des Dauerauftrages waren aber nicht nur die Beiträge für Jänner und Februar, sondern auch schon für März und April von meinem Konto abgebucht", berichtet die 59-Jährige. Als Beweis schickte die Wienerin per E-Mail ihre Kontoauszüge.

    Mitte März brachte ein Brief des OBS das Fass schließlich zum Überlaufen: "Weil ich die Abbuchung der 90 Euro gestoppt hatte, wollten sie 8,60 Euro Bankrücklaufspesen von mir. Da bin ich richtig heiß gelaufen", ist Gina L. noch immer wütend. Am 19. März folgte dann noch eine Mahnung, "weil sie kein Geld von meinem Konto abbuchen konnten".

    Da es sich bei Herrn S. um einen bestehenden Beitragszahler handelt, wurde die Umstellung auf Zahlung per Sepa übernommen
    Sprecherin des OBS
    über den Fall von Herbert S.

    "Heute" fragte beim OBS nach, wie es zu diesem Irrtum kommen konnte: "Bei Herrn S. handelt es sich um einen Bestandskunden, der bisher sechsmal jährlich mit Zahlschein gezahlt hat. Allerdings hat ihn Frau L. zusätzlich neu registriert. Dabei hat sie die Kontonummer des Beitragspflichtigen angegeben und als Zahlung sechsmal jährlich ausgewählt. Da es sich bei Herrn S. um einen bestehenden Beitragszahler handelt, wurde die Umstellung auf Zahlung per Sepa übernommen. Daher erfolgte auch die Abbuchung vom Konto", erklärt eine Sprecherin.

    Weiters heißt es: "Bei Neuanmeldung besteht die Möglichkeit per Sepa-Lastschrift einmal, zweimal oder auch sechsmal jährlich den günstigeren ORF-Beitrag zu zahlen. Bei der Zahlungsvariante per Erlagschein kann der ORF-Beitrag einmal jährlich entrichtet werden. Für die Online-Anmeldung ist die Bekanntgabe der Sepa-Lastschrift keine Voraussetzung – es besteht ja auch die Möglichkeit der Zahlung per Erlagschein."

    Zahlung wird wieder umgestellt

    Im Fall von Herrn S. bzw. Frau L. wurde nun ein Konsens gefunden: "Nach dem ORF-Beitragsgesetz ändert sich für ehemalige GIS-Teilnehmer in ihren Zahlungsmodalitäten vorerst nichts. Das OBS konnte mit Frau L. den Sachverhalt klären und wieder auf die ursprüngliche Zahlungsvariante umstellen", meint die Sprecherin.

    red
    Akt.
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