In fünf Jahren

Wienerin bezahlte 14.000 Euro zu viel an Miete

Elsa D. zahlte für ihre 68-Quadratmeter-Wohnung in Penzing 600 Euro Netto-Miete – doch der Zins war um 232,89 Euro pro Monat überhöht.

Wien Heute
Wienerin bezahlte 14.000 Euro zu viel an Miete
Elsa D. ließ über die Schlichtungsstelle ihre Miete überprüfen und erhält 14.000 Euro retour (Symbolbild).
Getty Images

In Wien gibt es rund 211.000 private Altbau-Mietwohnungen (vor 1945 errichtet). Rund zwei Drittel davon haben einen Richtwert-Mietzins. Dieser setzt sich aus dem Richtwert sowie Zu- und Abschlägen zusammen – seit April 2023 beträgt er in Wien 6,67 Euro pro Quadratmeter.

Das Gesetz dazu ist sehr unklar und macht es Vermietern leicht, sich nicht daran zu halten und mehr zu verlangen, als erlaubt ist, ließ die Arbeiterkammer (AK) Wien in einer Pressekonferenz verlauten. Zudem sind die Zu- und Abschlägen ziemlich kompliziert zu berechnen – hier kommt es oft zu Fehlern und gesetzwidrigen Mietzinsvereinbarungen.

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    600 Euro Netto-Miete für 68 Quadratmeter

    Auch bei Elsa D. (Name geändert) war dies der Fall. Die Wienerin lebte in einer 68 Quadratmeter großen Wohnung in Penzing. Laut Mietvertrag aus dem Jahr 2017 betrug der Hauptmietzins 600 Euro netto (ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer). 

    Da ihr die Miete zu hoch vorkom, ließ Elsa D. diese auf Rat der AK Wohnrechtsberatung bei der Schlichtungsstelle überprüfen. Laut Landesgericht Wien und dem Obersten Gerichtshof (OGH) waren nur 367,11 Euro Netto-Miete zulässig. Der Mietzins war um 232,89 Euro pro Monat überhöht. Aufgrund eines Fünf-Jahres-Vertrages hatte die Wienerin daher fast 14.000 Euro zu viel bezahlt. Elsa D. erhielt eine Mietrückzahlung in 5-stelliger Höhe und zahlt jetzt laut AK fast 300 Euro pro Monat weniger.

    Besonders schlimm ist es bei befristeten Verträgen im Altbau, wo es eigentlich einen Abschlag von 25 Prozent geben müsste
    Ilkim Erdost
    AK-Bereichsleitung Bildung, Wien und Konsumenten

    Die AK Wien will nun gegen diese unzulässigen Mietzinsvereinbarungen vorgehen. Sie bietet daher ihren Mitgliedern mit dem Altbau-Mietencheck ein neues, kostenloses Service an. "Wir wollen jetzt den überteuerten Altbau-Mieten mit unserem neuen Service an den Kragen. Mit dem AK Altbau-Mietencheck können Mieter ihre Miete kostenlos bei uns überprüfen lassen. Sie haben null Risiko und keine extra Kosten", meint Renate Anderl, Präsidentin der AK Wien.

    Bei den privaten Altbauwohnungen werden pro Jahr in Wien rund 24.000 neue Mietverträge abgeschlossen – mehr als jeder zweite Mietvertrag (59 %) davon ist befristet: "Vermieter verlangen häufig einfach, was sie wollen. Besonders schlimm ist es bei befristeten Verträgen im Altbau, wo es eigentlich einen Abschlag von 25 Prozent geben müsste. Allein hier beträgt die jährliche Überzahlung in Wien im Schnitt rund 1.900 Euro pro Wohnung!", erklärt Ilkim Erdost, AK Bereichsleiterin Bildung, Wien und Konsumenten.

    Altbau-Mietencheck der Arbeiterkammer Wien

    Voraussetzung: Die Wohnung muss in einem vor 1945 errichteten Altbau liegen, das gesetzliche Richtwertsystem muss anwendbar sein und der/die Mieter:in muss einen Hauptwohnsitz haben bzw. gehabt haben.

    Info: online unter wien.arbeiterkammer.at/altbaumietencheck. Telefonisch unter der AK Nummer: 01 50165 1343 (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr) oder bei der MieterHilfe unter 01 4000 8005.

    Vermieter kassieren undurchsichtige Zuschläge

    Richtwertmieten haben zudem in der Praxis oft keine Obergrenzen, weil es undurchschaubare Zuschläge gibt: "Vermieter kassieren oft beliebige Zuschläge von 50 bis 110 Prozent des Richtwertes, ohne das begründen zu müssen. Die Zuschläge sind nämlich im Gesetz nur sehr unklar formuliert. Es ist auch inakzeptabel, dass in Gegenden, wo davor kein Lagezuschlag verlangt wurde, plötzlich einer kassiert wird, weil eine neue U-Bahn kommt", so Erdost.

    Viele Mieter scheuen sich zudem davor, während ihres aufrechten (befristeten) Vertrags ihren Mietzins überprüfen zu lassen, weil sie fürchten, dass der Vermieter den Mietvertrag nicht mehr verlängert. Doch eine Überprüfung kann sich auszahlen. Die AK zieht vor Schlichtungsstelle und Gericht und holt das Geld zurück. Sollte die AK das Verfahren verlieren, übernimmt sie sämtliche Verfahrenskosten.

    red
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