VSV-Sammelaktion
Hier kannst du jetzt erhöhte Mieten zurückfordern
Aufgrund von Wertsicherungsklauseln steigen viele Mieten eklatant. Im Rahmen einer Sammelaktion des VSV können Mieter dies nun überprüfen lassen.
Die Mieten werden immer höher. Oft ist der Grund, dass in Mietverträgen sogenannte Wertsicherungsklauseln enthalten sind. Wenn der Verbraucherpreisindex steigt (Stichwort: Inflation), rechtfertigen Vermieter damit oftmals eine Mieterhöhung. Viele dieser Wertsicherungsklauseln sind aber unzulässig – das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren Entscheidungen festgestellt.
Der OGH stützt seine Entscheidungen vor allem auf das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – daher können nur Klauseln zwischen Verbrauchern und Unternehmen angefochten werden. Bei Mietverträgen mit gemeinnützigen Bauträgern (Genossenschaften) ist zudem die Geltung einzelner Bestimmungen des KSchG ausgeschlossen.
Das sind die Bilder des Tages
„Gerade in Zeiten explosiv steigender Preise können sich Mieter bei vielen Verträgen die Mietzinserhöhungen der letzten drei Jahre zurückholen. Das sind in vielen Fällen bis zu fünfstellige Beträge“
Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Urbanek & Rudolph startet der Verbraucherschutzverein (VSV) daher eine Sammelaktion zur Rückforderung von erhöhten Mietzinsen. Mietverträge werden auf unzulässige Wertsicherungsklauseln überprüft, zu viel bezahlte Mieten können rückwirkend – der VSV geht von drei Jahren aus – zurückgefordert werden.
"Gerade in Zeiten explosiv steigender Preise können sich Mieter bei vielen Verträgen die Mietzinserhöhungen der letzten drei Jahre zurückholen. Das sind in vielen Fällen bis zu fünfstellige Beträge", erklärt VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Auch Juristin Sigrid Urbanek ist überzeugt: "Die Anforderungen, die der Oberste Gerichtshof an transparente Wertsicherungsklauseln in standardisierten Mietverträgen stellt, werden in vielen Fällen nicht erfüllt und sind einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich."
Prozessfinanzierer wird gesucht
Voraussetzung für die Teilnahme an der Sammelaktion ist eine VSV-Mitgliedschaft (Verbraucher: 40 Euro/Jahr). Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, muss überprüft werden, ob die Deckung für Aufforderungs- sowie Berichtsschreiben (rund 180 Euro) und eventuelle Klagen besteht. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird ein Prozessfinanzierer gesucht, der mittels Erfolgsprovision das Kostenrisiko übernimmt. In diesem Fall muss der Mieter 90 Euro für die Schreiben übernehmen.